Ela Melk
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe im Oktober 2015 meine Tochter zur Welt gebracht und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt . Da das Geld nicht reichte habe ich mit Zustimmung meines ag einen 400 Euro Job gesucht . Dort bin ich seit Juni 2016 abgestellt erst mit Probezeit dann unbefristet. Jetzt bin ich erneut schwanger und würde im Juni 2017 entbinden . Von welchem ag bekomme ich denn nun das mutterschaftsgeld ? Würde ja dann die Elternzeit bei meinem ag vorzeitig beenden damit ich wieder mein volles Gehalt in Anspruch nehmen kann in der Zeit . Geht das mit einem 400 Euro Job oder bekomme ich dann vom minijob das Geld ? Hätte ja starke Auswirkungen auf das Geld da es knapp 1200 Euro weniger sind ? Hoffe es ist einigermaßen verständlich
Hallo, lesen Sie im Vertrag. Üblicherweise ist die Tätigkeit während der Elternzeit auf die Elternzeit begrenzt und endet dann automatisch, wenn die Elternzeit endet. Ansonsten ist zu prüfen, ob der alte Arbeitgeber der zusätzlichen Tätigkeit nur während der Elternzeit zugestimmt hat oder auch damit einverstanden ist, dass beide Tätigkeiten parallel laufen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
1. Du kannst die Elternzeit auf Beginn der Mutterschutzfrist beenden. 2. Beide Arbeitgeber müssen sich mit dem Mutterschaftsgeld absprechen, bezahlen es anteilig. 3. Du erhältst in der Mutterschutzfrist dann Geld für beide Jobs.
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