WunschPapa
Hallo! Meine Frau befindet sich in zweijähriger Elternzeit und bezieht für unsere Tochter Elterngeld. Das Elterngeld wird komplett innerhalb des ersten Jahres der Elternzeit ausgezahlt. Wir gehen nun in Kürze ins zweite Jahr der Elternzeit. Meine Frau möchte dann ihren alten Minijob wieder aufnehmen. (Ihre Vollzeitstelle "ruht" weiterhin!) Können wir davon ausgehen, dass die Einnahmen aus diesem Minijob nicht angerechnet werden, da das Elterngeld ja bereits im ersten Jahr der Elternzeit ausgezahlt wurde? Ich möchte den Betreuungsaufwand für unsere Tochter nicht in Kauf nehmen, wenn vom Minijob-Verdienst noch Abzüge erwartet werden müssen. Liebe Grüße!
Hallo, im zweiten Jahr wird es nicht angerechnet. Liebe Grüße NB
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