Lohnerhöhung, nun schwanger und vllt noch Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Lohnerhöhung, nun schwanger und vllt noch Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe mal eine Frage ich würde jetzt ab 01.04.21 eine Lohnerhöhung bekommen (wurde im Februar besprochen & im März eine schriftliche Zusage bekommen). Bekomme ich diese auch wenn ich dem Arbeitgeber melde, das ich schwanger bin? Vllt. bekomme ich auch noch Beschäftigungsverbot wegen Corona & was ist dann??? Liebe Grüße Lana

von Lana91 am 16.04.2021, 14:17



Antwort auf: Lohnerhöhung, nun schwanger und vllt noch Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen in einem BV immer den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2021



Antwort auf: Lohnerhöhung, nun schwanger und vllt noch Beschäftigungsverbot

du erhälst das, was vertraglich vereinbart ist. ABER coron ist KEIN grund für ein bv. der AG macht eine gefährdungsbeurteilung und ist verpflichtet zu versuchen, dir, falls dein arbeitsplatz nicht geeignet ist, ersatztätigkeiten zuzuweisen, die du im übrigen annehmen musst. nur wenn er das nicht kann, erhälst du ein bv. aber corona alleine ist kein grund für diese maßnahmen. auch dann erhälst du das weiter, was du ohne bv bekommen würdest. das mutterschutzgesetzt greift erst, wenn der AG kenntnis von der schwangerschaft hat. solange du nichts sagst, giltst du als nicht schwanger und wirst auch so behandelt und eingesetzt

von mellomania am 16.04.2021, 14:23



Antwort auf: Lohnerhöhung, nun schwanger und vllt noch Beschäftigungsverbot

Du bekommst die vereinbarte Lohnerhöhung. In der Schwangerschaft bekommst du den gleichen Lohn, den du auch bekommen hättest, wenn du nicht schwanger geworden wärst. Hättest du die Zusage nur mündlich, würde ich dir raten, mit der Bekanntgabe der SS bis zum nächsten Gehaltseingang zu warten, da einige Chefs solche Zusagen dann plötzlich "vergessen". Das dürfte dir hier nicht passieren. Auch ein mögliches BV darf nicht zu finanziellen Einbußen führen.

von Minimäuschen am 18.04.2021, 06:42



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