si1213
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 21.12.16. Ich möchte meine Stelle kündigen. Jetzt habe ich aber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Das heißt ich könnte ja eigentlich erst zum 31.12 kündigen. Müsste ich die restlichen Tage dann arbeiten gehen? Könnte ich mit beidseitigem Einverständnis auch zum 21.12 kündigen? Liebe Grüße Si
Hallo, die Kündigungsfrist wäre drei Monate gewesen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um dies einvernehmlich zu regeln. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach dem Elternzeitgesetz § 19 kannst du die Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Das ist jetzt schon zu spät. Im gegenseitigen Einvernehmen, das wäre dann ein Auflösungsvertrag. Der geht immer.
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Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...
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Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
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