Kündigungstermin - Ende der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungstermin - Ende der Elternzeit

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 21.12.16. Ich möchte meine Stelle kündigen. Jetzt habe ich aber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Das heißt ich könnte ja eigentlich erst zum 31.12 kündigen. Müsste ich die restlichen Tage dann arbeiten gehen? Könnte ich mit beidseitigem Einverständnis auch zum 21.12 kündigen? Liebe Grüße Si

von si1213 am 06.10.2016, 11:02



Antwort auf: Kündigungstermin - Ende der Elternzeit

Hallo, die Kündigungsfrist wäre drei Monate gewesen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um dies einvernehmlich zu regeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Kündigungstermin - Ende der Elternzeit

Nach dem Elternzeitgesetz § 19 kannst du die Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Das ist jetzt schon zu spät. Im gegenseitigen Einvernehmen, das wäre dann ein Auflösungsvertrag. Der geht immer.

Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 11:36



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