si1213
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet am 21.12.16. Ich möchte meine Stelle kündigen. Jetzt habe ich aber eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Monatsende. Das heißt ich könnte ja eigentlich erst zum 31.12 kündigen. Müsste ich die restlichen Tage dann arbeiten gehen? Könnte ich mit beidseitigem Einverständnis auch zum 21.12 kündigen? Liebe Grüße Si
Hallo, die Kündigungsfrist wäre drei Monate gewesen. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung, um dies einvernehmlich zu regeln. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Nach dem Elternzeitgesetz § 19 kannst du die Elternzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen. Das ist jetzt schon zu spät. Im gegenseitigen Einvernehmen, das wäre dann ein Auflösungsvertrag. Der geht immer.
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Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...
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