Hallo,
in meiner Firma stehen Kündigungen (Sozialplan) an. Die Verhandlungen laufen aktuell.
Ich bin dort momentan, da ich noch bis 13.01.2013 in Erziehungszeit (meiner Tochter) bin, offiziell als "Aushilfe" angestellt, da ich die Stunden auf 30 reduzieren musste.
Der Sozialplan soll voraussichtlich bis Ende März 2013 umgesetzt sein.
Wie sähe es für mich mit dem Kündigungsschutz aus. Momentan bin ich in der 5. SSW. Kann ich während der SS, der Mutterschutzzeit bzw. der anschließenden Erziehungszeit gekündigt werden? (Zur Info: meine Abteilung wird nicht geschlossen werden).
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
VG Sofi
von
sofi2010
am 09.08.2012, 11:33
Antwort auf:
Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Elternzeit
Hallo,
in der Schwangerschaft und auch in der anschließenden Elternzeit haben Sie Kündigungsschutz.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2012
Antwort auf:
Kündigungsschutz während Schwangerschaft und Elternzeit
Wenn du noch in EZ bist, bist du doch sowieso vor Kündigung geschützt.
Und sobald du deine Schwangerschaft bekannt gibst, bist du auch durch sie wieder geschützt.
Nach der Geburt bist du 4 Monate durchs Mutterschutzgesetz geschützt. Nimmst du wieder EZ, dann wieder bis zu drei Jahre durch die.
Eine Kündigung kann dann nur ausgesprochen werden, wenn (ich mein) das Gewerbeaufsichtsamt dem zustimmt (zB Auflösung des Betriebs).
Da nicht deine Abteilung geschlossen wird, denke ich, du kannst frühestens am ersten Tag NACH der Elternzeit gekündigt werden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.08.2012, 15:06