Hallo,
ich bin im 2ten Jahr meiner Elternzeit und arbeite auf 400 Euro bei meinem alten AG (Arztpraxis), nun wurde im Januar die Praxis von einem neuen Arzt übernommen, da mein alter Chef in Rente ging.. ich bin seit 2004 dort beschäftigt. Ich möchte dort momentan nicht mehr arbeiten denn das Betriebsklima hat sich extrem verschlechtert und ich habe auch das Gefühl dass man mich rausekeln will.. nun meine Frage wie lange ist in meinem Fall die Kündigungsfrist - ich möchte allerdings nur den Minijob kündigen und nicht das komplette Arbeitsverhältnis? In meinem Vertrag von 2004 steht Kündigungsfrist beträgt 14 Tage!!!
Ich würde auch gerne meine Elternzeit von 2 auf 3 Jahre verlängern, mein neuer AG behauptet das ginge auf keinen Fall, ist das richtig?
Vielen Dank:)
Mitglied inaktiv - 13.03.2012, 21:54
Antwort auf:
Kündigungsfrist Minijob in Elternzeit, Verlängerung der Elternzeit möglich?
Hallo,
sie können auch nur den Minijob kündigen, müssen dies aber ganz deutlich zum Ausdruck bringen. Es gelten hier die normalen Kündigungsfristen.
§ 622 BGB:
Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
und zwar schriftlich.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2012
Antwort auf:
Kündigungsfrist Minijob in Elternzeit, Verlängerung der Elternzeit möglich?
Für deinen Minijob müsstest du doch auch einen Vertrag haben?
Doch, wenn du du vorher 2 Jahre angemeldet hast, dann kannst du problemlos auf 3 Jahre verlängern! Einfach spätestens 7 Wochen vor Ende der 2-jährigen Elternzeit die "neue" Elternzeit anmelden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 14.03.2012, 01:01
Antwort auf:
Kündigungsfrist Minijob in Elternzeit, Verlängerung der Elternzeit möglich?
Vielen Dank für die schnellen Antworten:)!!
Nein für den Minijob habe ich keinen Arbeitsvertrag, habe das mündlich mit meinem alten AG vereinbart. Leider.
Meine neuer AG meint er hätte mit einem Arbeitsrechtler telefoniert und der hätte ihm versichert ich könnte die EZ nicht verlängern. Wenn ich einmal gesagt habe ich will nur 2 Jahre dann wäre das bindend.. wo kann ich das denn nachlesen? Und ihm evtl. als Beweis vorlegen..
Viele Grüße
Steffi
Mitglied inaktiv - 14.03.2012, 23:25