Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet zum 18.11.19 und ich möchte meine Arbeitsverhältinis danach nicht mehr vortführen. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende, d.h. ich möchte zum Ende des Monats kündigen und meinen Resturlaub verrechnen/ausbezahlen lassen. Ist dies so möglich? Oder hätte ich 3 Monate vor Elternzeit Ende kündigen müssen? Aus dem Mutterschutz habe ich noch 20 Tage Urlaub. Ist es richtig, das ich, bei Kündigung in der 2. Jahreshälfte dann auch noch Urlaub aus diesem Jahr (abzgl. der 1/12 Kürzung) geltend machen kann? Sprich in meinem Fall dann die Urlaubstage für November und Dezember? Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort. Gruß Mama 2.017
von Mama2.017 am 20.08.2019, 11:43