Frage: Kündigung in Probezeit

Liebe Frau Bader, ich werde dieses Jahr 37 Jahre alt und wir wünschen uns schon länger ein Baby. Leider hat es im ganzen letzten Jahr nicht geklappt schwanger zu werden (es gibt Einschränkungen seitens meines Mannes) und nun steht für mich wieder ein Jobwechsel an, da mein letzter Vertrag wieder befristet war und diesen Monat ausläuft. Somit muss ich jetzt wieder beruflich von vorne anfangen. Ich habe nun ein Vertragsangebot vorliegen, diesmal unbefristet und eine sehr interessante Stelle. Allerdings mache ich mir Sorgen, weil ich mir einerseits sehr ein Baby wünsche, andererseits aber auch diese Chance nützen möchte. Das Problem ist, dass ich aufgrund des Alters und der zusätzlich vorliegenden Probleme schwanger zu werden, auch nicht zu viel Zeit verlieren möchte, weil ich Angst habe, dass es mit meinem Kinderwunsch nicht mehr klappt. Wie gehe ich nun am Besten vor? Falls wirklich eine Schwangerschaft in der Probezeit eintreten sollte, bin ich zwar rechtlich geschützt, aber ich hätte dabei auch ein superschlechtes Gewissen und das würde mich sehr stressen. Was würde passieren wenn ich evtl. in dem Fall selbst kündigen würde? Hätte ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Vielen Dank und viele Grüße Biri99

von Biri99 am 27.06.2017, 20:55



Antwort auf: Kündigung in Probezeit

Hallo, llassen Sie es doch einfach auf sich zukommen. Wenn Sie einen Job finden, nehmen Sie ihn an, zumal das Angebot ja eine interessante Stelle beinhaltet. Ich selber habe schon festgestellt, dass man immer viel zu viel denkt und plant. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Kündigung in Probezeit

nimm den neuen job an und versucht schwanger zu werden. die probezeit ist ein halbes jahr. selbst wenn du schwanger wirst in den ersten monaten kannst du es erst nach der probezeit sagen. dann bist du im unbefristeten vertrag. ich wünsche dir irgendwie beides! viel spaß bei der arbeit und viel erfolg! kündigen? warum? denk doch da drüber nicht nach! wann beginnt der neue job? die schwangerschaft gleich mitteilen musst du nur, wenn es um einen arbeitsplatz geht wo eine gefährdungsbeurteilung ansteht, labor, krankenhaus etc. alles gute für euch! das wird schon!

von mellomania am 27.06.2017, 21:30



Antwort auf: Kündigung in Probezeit

Warum schlechtes Gewissen haben? Du planst "nur" schwanger zu werden. Du kannst mit ziemlicher Sicherheit innerhalb der Schwangerschaft weiter arbeiten, Kosten wie zB Mutterschaftsgeld bekommt der AG entstattet. Und je nachdem wie Du dir die zeit nach der Geburt vorstellst, zwingt dich ja auch niemand volle 3 Jahre daheim zu bleiben. Viele bleiben nur im Jahr EG-Bezug daheim und arbeiten danach wieder VZ oder mindestens TZ - ws du sogar innerhalb der bis zu 3jährigen EZ machen kannst. Und wenn Du selbst kündigst verlierst du alle Ansprüche wie EZ - die hast du nur mit AG, senkst evtl das EG - je nachdem wann du kündigst und bekommst eine Sperre beim AA. Auch Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung könnten ein Problem werden. Also, unterschreibe mit gutem gewissen und dann schaut ob es überhaupt klappt. Und wenn - was ich euch wünsche - dann genieß die Zeit.

Mitglied inaktiv - 27.06.2017, 21:50



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