Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit, ein weiteres Jahr habe ich im März beantragt und ich erhielt seitens des Arbeitgebers die Zustimmung (Ende der Elternzeit jetzt 23.07.2017). Seit einem Jahr bin ich bei meinem Arbeitgeber auf 450 € -Basis beschäftigt, befristet bis zum Ende der Elternzeit. Nun bin ich mit meinem zweiten Kind schwanger. Entbindungstermin ist im Dezember 2016.
Muss ich nun einen oder vielleicht sogar beide Verträge kündigen?
Ich kann meine Arbeit in Vollzeit auf keinen Fall aufnehmen und mein Arbeitgeber sagt, dass er keine weitere Teilzeitkraft in diesem Bereich einsetzen kann... Ich bin sehr verunsichert.
von
bixemo
am 28.07.2016, 10:33
Antwort auf:
Kündigung des Vollzeitvertrages, weil schwanger im Mini-Job/Elternzeit ?
Hallo,
Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes und damit auch den Minijob, der ja auf die EZ befristet ist.
Dann bekommen Sie volles MG.
Liebe GRüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2016
Antwort auf:
Kündigung des Vollzeitvertrages, weil schwanger im Mini-Job/Elternzeit ?
Gar keinen ! Wieso solltest Du kündigen sollen ?
Du arbeitest bis zum Mutterschutz weiter in 450€ wir ausgemacht.
Dann beendest Du die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz und Dein Vollzeitvertrag wird aktiv, der Minijob endet automatisch ( war ja auf die Elternzeit begrenzt )
Du bekommst vollen Mutterschutzlohn für Kind 2 und nimmst für dieses Elternzeit.
Die restlichen Monate von Kind 1 kannst Du übertragen lassen vom AG bis zum 8. Geburtstag des ersten Kindes.
Wie es dann nach der Elternzeit von Kind 2 weitergeht siehst Du dann.
von
Sternenschnuppe
am 28.07.2016, 10:47
Antwort auf:
Kündigung des Vollzeitvertrages, weil schwanger im Mini-Job/Elternzeit ?
geht bis 23.07.17..
Du arbeitest während dessen auf Minijob Basis beim gleichen Arbeitgeber.
Du musst gar nicths machen, wenn es denn so ist.
Ich würde im Dezember entbinden, erneut 3 Jahre Elternzeit beantragen sowie die 7. Monate vom ersten Kind hinten dran hängen. Dies gibt Dir noch mal knapp 4 Jahre. Wer weiß, was bis dahin ist.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 28.07.2016, 10:47
Antwort auf:
Kündigung des Vollzeitvertrages, weil schwanger im Mini-Job/Elternzeit ?
Warum solltest du kündigen? Du kannst ja bis zum Mutterschutz weiter auf 450 Euro arbeiten. Zum Mutterschutz hin beendest du die Elternzeit, dann bekommst du Mutterschutzgeld auf Basis deines Vollzeitvertrages. Nach der Geburt meldest du wieder Elternzeit für das zweite Kind an.
Wo siehst du da ein Problem?
von
malini
am 28.07.2016, 13:28