Frage: Kündigung Elternzeit

Guten Abend Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Sitz in Wuppertal. Nun wird unser Standort am Bodensee zum 30.09.2013 - mit Ausnahme von 4 Mitarbeitern im Vertrieb - geschlossen. Ich befinde mich seit 14.11.2012 in Elternzeit (bis 13.11.2014). Ist eine Kündigung im Falle einer Standortschließung möglich und wenn ja, habe ich nach 13 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine Abfindung? Ein Wechsel nach Wuppertal kommt für mich nicht in Frage (falls die Firma dies alternativ anbieten sollte/müsste). Vielen Dank!

von Gorengle am 13.02.2013, 20:54



Antwort auf: Kündigung Elternzeit

Hallo, am Bodensee ist es ja auch viel schöner als in Wuppertal :-) in diesem Fall ist trotz der Elternzeit eine Kündigung mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich. In der Regel wird ihr Arbeitgeber kündigen. Eine Abfindung steht Ihnen nur zu, wenn es hierüber eine Betriebsvereinbarung o.ä. gibt. Ansonsten kann man diese nur im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder gerichtlichen Verfahrens erstreiten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2013



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