Guten Morgen Frau Bader, ich habe eine Frage zu meinem Kündigunsrecht während der Elternzeit. Laut § 19 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) habe ich ja eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten, wenn ich exakt zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte. Wie gestaltet es sich, wenn meine Elternzeit von z. B. von Mitte September bis Mitte November geht und ich zum ersten 01. Dezember kündigen möchte. Greift dann die Vertraglich geregelte Kündigungsfrist? Ich würde also während meiner Elternzeit am 01. November, zum 01. Dezember kündigen. Ist das möglich? Grüße und Danke!
von Grumpf am 19.07.2017, 09:58