Guten Tag. Ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältniss, aber noch bis Aug 2014 in Elternzeit. Mein Sohn ist 6 Monate alt und ich bekomme noch ein halbes Jahr Elterngeld. Da ich nach der Elternzeit nicht mehr bei diesem AG arbeiten möchte, denke ich über eine Kündigung nach. Bekomme ich dann ALG 1 (nach der Sperre wegen meiner Kündigung) und wie wird es berechnet (vom Elterngeld oder früherem Gehalt)? Bin ich dann noch in Elternzeit oder nur noch arbeitslos? Im Voraus vielen Dank!
von Li.lie am 29.05.2012, 23:22