Frage:
Hallo Frau Bader,
meine Situation sieht wie folgt aus. Ich bin Angestellte in einem kleinem Betrieb (unter 15 Beschäftigte). Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen. Im zweitem Jahr möchte ich gern 15-30Std./Woche arbeiten. Mein Arbeitgeber hat mir schon gesagt, dass er nicht garantieren kann, dass es mit der Teilzeit klappt und ich mich ruhig nach einem anderem Job umschauen kann. (nur keine Konkurrenzfirma)
Wenn ich dann einen Job finde wo ich Teilzeit arbeiten kann, brauche ich seine Einverständnis dafür doch schriftlich oder wie mache ich das dann? Falls ich nichts finde und ich als Freelancer arbeiten kann, geht das dann auch? Bin ich dann weiterhin über meine alte Firma krankenversichert? Was müsste ich noch beachten? Das erste Jahr der Elternzeit läuft Mitte Oktober aus.
Ich muss arbeiten gehen da mein Freund (Vater der zwei Kinder) ab und zu (alle zwei Jahre waren es die letzten drei Male gewesen) psychisch erkrankt und ich nun auch einen eigene Wohnung habe die ich auch alleine zahlen muss. Kita-Plätze für die beiden Kinder habe ich bereits.
Eine Teilzeitstelle wäre erstmal toll, da die Kinder noch sehr klein sind (2,5 und 8 Monate alt) und wenn der Job toll ist, würde ich die Elternzeit verlängern damit ich es weiterhin ausüben kann um meine Vollzeitstelle für nen Fall der Fälle noch zu behalten und es mir nicht verloren gehen kann.
Eine Antwort wäre toll. Vielen Dank!
von Julie78 am 15.07.2017, 23:28 Uhr

Antwort auf:
Krankenversichert über alten Arbeitgeber bei Teilzeit bzw. Freelancertätigkeit?
Hallo,
1. Ja, der AG muss gefragt werden
2. Das hängt vom Umfang der Tätigkeit ab
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.07.2017
Antwort auf:
Krankenversichert über alten Arbeitgeber bei Teilzeit bzw. Freelancertätigkeit?
Der Umfang wäre zwischen 15 und 30 Std./Woche. Habe vor anfangs 20Std. pro Woche zu arbeiten.
von Julie78 am 17.07.2017
Antwort auf:
Krankenversichert über alten Arbeitgeber bei Teilzeit bzw. Freelancertätigkeit?
Möchte nur wissen ob ich als Freelancer über den bisherigen AG versichert wäre oder ob ich das dann selbst tun müsste was sich dann nicht lohnen würde. Für den Fall dass es mit einer Teilzeitanstellung beim neuem AG in der Elternzeit nicht klappt.
von Julie78 am 17.07.2017

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