Hallo Frau Bader,
aufgrund meiner Schwangerschaft bin ich seit 09.03. krankgeschrieben.
Leider habe ich nun die KM zu spät bei der KK eingereicht, die mir wohl nun die Zahlung des Krankengeldes verweigern wird.
Von einer Frist wusste ich nichts, da auf dem Schein für die KK auch nichts vermerkt ist. Es ist ja auch das erste Mal, dass ich auf Krankengeld von der KK angewiesen bin und habe angenommen, es würde auch rückwirkend gezahlt werden.
Wie sieht da nun die Rechtslage aus? Habe ich eine Chance auf Zahlung?
Und wie sieht es mit dem Urteil L 16 KR 324/03 aus? Hat das noch Gültigkeit? Besteht immer noch die Plicht des Arztes, die KK ebenfalls zu informieren, obwohl dem Patient der gelbe Schein ausgehändigt wird?
Vielen Dank für Ihre Auskunft im Voraus.
Gruß Sylvie
Mitglied inaktiv - 12.05.2011, 12:14
Antwort auf:
Krankengeld verweigert
Hallo,
warum hat der Arzt nicht die Krankenmeldung an die KK weitergeleitet?
Ich würde mich auf das genannte Urteil berufen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2011
Antwort auf:
Krankengeld verweigert
hallo
ich musste nie eine krankmeldung zur kk schicken.
ich hab ein schreiben von der kk bekommen als es über die 6 wochen hinaus ging,da musste der gyn et was eintragen und dann zurück zur kk,das wars!
Mitglied inaktiv - 12.05.2011, 17:41
Antwort auf:
Krankengeld verweigert
Vielen Dank für die Antworten!
Habe vorhin die Nachricht erhalten, dass sie in meinem Fall "ausnahmsweise" das Geld doch zahlen, da ich schon so lange bei denen versichert bin.
Allerding hat der Mann am Telefon aber auch gemeint, das sie es rechtlich gesehen micht müßten und ich vor einem Sozialgericht doch leer ausgehen würde.
Ich lass das nun mal so stehen, finde es aber schon merkwürdig. War aber so froh und wollte mich auf keine Diskussionen einlassen.
Bei meinen behandelnden Ärzten werde ich mich jedoch nochmal erkundigen, wie die das mit der Meldung bei der KK handhaben.
Vielen Dank und allen einen schönen Abend!!
LG
Mitglied inaktiv - 12.05.2011, 20:41
Antwort auf:
Krankengeld verweigert
so weit ich mich erinnere steht auf den krankmeldungen drauf, daß sie unverzüglich eingereicht werden müssen, da das sonst zu einem verlust des krankengeldes führen kann.....
ob das rechtlich reicht, weiß ich nicht, aber zumindest sollte es jeder wissen.
Mitglied inaktiv - 13.05.2011, 08:57