AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Hallo, mein AG möchte mich zum Ende der Elternzeit (09. April) zum 31.03. kündigen, was ja rechtlich schon mal nicht möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt eigentlich 6 Monate, was ihn aber nicht interessiert, da er ja wie gesagt, jetzt eine Kündigung schicken wird, in der der 31.03. steht. Somit ist die Kündigung ja unwirksam. Das ich nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen werde, ist auch klar. Mir geht es jetzt darum, wie ich mich bis dahin verhalten soll, wenn er absolut nicht mit sich reden lässt und einfach sagt (nicht schreibt), dass er mich nicht mehr sehen will. Gehe ich am 10.04. nicht zur Arbeit, kann er mich ja theoretisch trotzdem abmahnen. Gehe ich hin und er sagt mir wieder nur, dass er mich nicht sehen möchte, was dann?

von Quadralfisch am 11.02.2017, 23:39



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Hallo, Sie gehen, am besten mit einem Zeugen, hin und bietenIihre Arbeitsleistung an. Etwas anderes gilt nur, wenn er von vornherein selbige bis zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung endgültig ablehnt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.02.2017



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Eine Kündigung in der Elternzeit kann unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein. Sie muss aber bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Setze dich doch mit dieser Behörde in Verbindung (google: Kündigung in Elternzeit, dein Bundesland, Behörde).

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 08:59



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Wie gross ist denn der Betrieb ? Kannst Du Deinen alten Vertrag erfüllen im alten Umfang ? Wie viel Elternzeit hast Du genommen bisher ? Ich frage weil er nur verpflichtet ist Dich zu den alten Bedingungen zu beschäftigen.

von Sternenschnuppe am 12.02.2017, 09:40



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Meines wissens nach hat nur die arbeitnehmerin ein sonderkündigungsrecht nach 19 BEEG in der elternzeit. Der arbeitgeber kann erst danach. Womöglich will er dann aufhebung aber des muss ja das arbeitsamt genehmigen sonst gibts ja kein geld

von Mella1307 am 12.02.2017, 12:53



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Wenn nicht muss sie eh selbst kündigen.

von Sternenschnuppe am 12.02.2017, 14:01



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Die AP fragt, wie sie sich verhalten soll, wenn ihr AG in der Elternzeit kündigt. Das darf er nicht. Punkt. Es gilt der ursprüngliche Vertrag. Warum soll die AP den nicht erfüllen können/wollen? Weil Mütter per definitionem nie Vollzeit arbeiten? Wobei im AP ja nicht mal steht, ob das ein Vollzeitvertrag ist oder nicht. Ich finde es lustig, wie hier immer wild spekuliert und nach tausend Hintergründen gefragt wird. Vielleicht kann man auch einfach mal auf die Frage antworten, statt ungewünschte Ratschläge zu verteilen. @AP: Du solltest Deine Arbeitskraft nachweisbar anbieten. Evtl. einstempeln, Kollegen begrüßen, Busfahrkarte aufheben.... Wobei ich vermute, daß irgendjemand im Hintergrund (die PA zum Beispiel) den AG schon noch zurückpfeifen wird. Dennoch solltest Du davon ausgehen, daß Du Dir beizeiten einen anderen Job suchen mußt - aber das ist Dir sicher selber klar.

von Strudelteigteilchen am 12.02.2017, 14:15



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Der AG darf nicht kündigen. Wenn er es aber doch tut, muss die Fragestellerin reagieren, sonst wird die Kündigung wirksam. Aus meiner Sicht war die Frage, wie sie genau reagieren soll (Kündigungsschutzklage?). Daher habe ich sie zur Klärung der Frage an die Behörde verwiesen, die bei diesen Kündigungsfällen zuständig ist. Denkbar ist, dass es einen Kündigungsgrund gibt, der eine ausnahmsweise Kündigung in der Elternzeit zulassen würde. Auch das muss geklärt werden.

Mitglied inaktiv - 12.02.2017, 14:21



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Erstens: Wer redet mit Dir? Zweitens: Sie hat die Kündigung doch noch gar nicht, was sollen die da machen? WENN der AG ( evtl. unter Berufung auf die Erlaubnis der Behörde) kündigt, DANN macht es Sinn, sich an selbige zu wenden. Vorher ist das Blödsinn.

von Strudelteigteilchen am 12.02.2017, 14:35



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Weil es entscheidend ist, ob sie den Klageweg gehen sollte. Lediglich die alten Bedingungen sind einklagbar. Kann sie die gar nicht mehr erfüllen, dann bringt sie eine Klage nicht weiter. Dann müsste sie selbst zum Ende der Elternzeit kündigen , wenn keine TZ geht aus betrieblichen Gründen,oder die Arbeitszeiten nicht zur Betreuung passen. Hat sie nichts zu geschrieben, ich weiß, aber viele denken da nicht dran. Daher meine Frage danach. Will sie zu alten Bedingungen und Zeiten natürlich sofort Kündigungsschutzklage und zeitlich einen neuen Job schon anvisieren. Endet dann vermutlich in einem Vergleich mit Abfindung. Und erscheinen am 1.Arbeitstag, lässt er sie nicht rein und verweigert, dann würde ich über eine AU nachdenken wegen Mobbing, sofern sie das nicht schriftlich bekommt. Soweit ich weiß sind Verfahren am Arbeitsgericht sehr zeitnah.

von Sternenschnuppe am 12.02.2017, 22:28



Antwort auf: AG kündigt vor Ende der Elternzeit - Weiteres Vorgehen?

Kündigen zum Ende der EZ kann die AP gar nicht mehr, die Frist von 3 Monaten kann sie nicht einhalten. Dennoch ist es nicht die KERNfrage, zumal die AP ja gar nicht nach dem Klageweg gefragt hat. Die Frage der AP bezog sich auf das Verhalten zum Arbeitsantritt. Ob sie den Ursprungsvertrag erfüllen kann oder nicht ist ein Nebenbei, eine Voraussetzung, die sie hoffentlich erfüllt und auf die man hinweisen kann. Aber es ist einfach nicht die KERNfrage.

von Strudelteigteilchen am 13.02.2017, 04:25



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Was passiert mit dem Urlaub nach der Elternzeit, wenn man kündigt?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen unbefristeten Vetrag und war seit dem 10. April 2008 im absoluten Beschäftigungsverbot und habe davor nicht einen Tag meines mir zustehenden Jahresurlaubs in A nspruch genommen gehabt. Am 17. August habe ich mein Kind entbunden und habe nun seit dem 13.10.2008 bis zum 12.10.2009 Elternzeit. Allerdings beab...


Klein-Unternehmen kündigt mir in der Elternzeit?

Hallo, ich bin schon seit 20 Jahren in diesem UN beschäftigt und habe jetzt ein Kind bekommen ich habe eine 24 monatige Elternzeit eingereicht. Mein Arbeitgeber hat sich bei der Landesbehörde die Genehmigung zur Kündigung meine Person eingeholt. UN stärke mit mir 6 Angestellte Lohnt es sich gegen diese Kündigung zu klagen? Mit freundlichen Gr...


Was muss man beachten wenn man als Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigt?

Hallo, Ich hab noch Elternzeit bis Ende Januar. (Geb 01.02.16) Mein Chef hat keinen Arbeitsplatz für mich. Ich hab mich wo anders beworben. Da könnte ich anfangen. Gibt es was was ich beachten muss während der Elternzeit? Kündigungsfrist? Mit freundlichen Grüßen Franzi


Arbeitslosengeldanspruch nach Elternzeit wenn man selber kündigt!

Guten Tag Liebe Frau Bader, Ich habe noch bis zum 21.6.2019 Elternzeit (3 Jahre) nach meinem 2. Kind. Ich bin nach dem ersten Kind nach 2 Jahren und 4 Monaten wieder allerdings in Teilzeit 50% arbeiten gegangen und war da aber schon wieder Schwanger vom 2. Kind. Mein Arbeitgeber hat mir bei unserem letzten Gespräch nun ab Juli eine 50 % Stelle als...


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...


ückkehr zur Arbeit Vollzeit nach der Elternzeit ohne Betreuungsmöglichkeit, Kündigungsfrist

Hallo zusammen, ich stehe vor einer Herausforderung: Bald endet meine Elternzeit und ich muss wieder vollzeit arbeiten. Leider lehnt mein Arbeitgeber meinen Wunsch nach einer vorübergehenden Teilzeittätigkeit von 30 Stunden am Nachmittag ab. Das Hauptproblem ist dabei nicht das Geld, sondern die Kündigungsfrist von drei Monaten. Ich habe fol...


Minijob während der Elternzeit

Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich eines Minijobs während der Elternzeit. Hab nun endlich nach 6 Wochen und tausendmal nachfragen die Antwort erhalten, das ich einen Minijob in einem anderen Unternehmen annehmen darf. Die Elternzeit läuft bei einem privaten Edeka, nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit in einem Rewe Getränkemarkt zu arb...


Alten Urlaub in TZ nach Elternzeit nehmen

Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich währe...


Kündigung der Elternzeit bei Beschäftigungsverbot

Guten Tag,  ist es möglich, die Elternzeit zu kündigen, wenn man ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hat? Ich weiß, dass dies zum Beginn des regulären Mutterschutzes sechs Wochen vorm ET möglich ist und der Arbeitgeber dies auch nicht ablehnen kann. Wie ist es aber, wenn man vorzeitig ein Beschäftigungsverbot erhält? Viel...