Hallo,
unser Sonnenschein Tobias wurde am 6. April diesen Jahres geboren und macht unsere Familie komplett.
Da mein Partner als Niederlassungsleiter und Außendienstmitarbeiter tätig ist, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich allein für 12 Monate in Elternzeit gehe. ( Ich arbeite freiberuflich am Theater). Nun haben wir 2 herrliche Wochen Familienurlaub verbracht und Papa und Tobi sind bestens miteinander ausgekommen. Mein Schatz hatte vorher Sorge, ob er aufgrund seines Alters (50) noch voll für den Kleinen Dasein kann.
Zu meiner großen Freude hat er mich gefragt, ob er denn doch noch 2 Monate Elternzeit nehmen kann. Quasi 2 Monate gemeinsam mit mir. Ist das rechtlich möglich? Wie ist der Werdegang? Was müssen wir beachten?
Vielen lieben Dank.
von
Jennika1
am 04.08.2014, 14:08
Antwort auf:
Kann mein Partner auch im Nachhinein Elternzeit nehmen
Hallo,
er kann bis zum 3. Geb. des Kindes mit Frist 7 Wo. beliebige EZ beantragen. EG bekommt man nur in den ersten 14 Monaten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Kann mein Partner auch im Nachhinein Elternzeit nehmen
Ich empfehle euch die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium!
Hier in Kürze: Ja, das geht.
Elterngeld geht bis zum 14. Lebensmonat. Man muss mindestens 2 Monate nehmen. Kann aber dabei Teilzeit arbeiten (wird angerechnet). Beim AG Anmeldefrist 7 Wochen. Kündigungsschutz 8 Wochen.
Nimmt man zwei einzelne Monate kann der Urlaub nicht gekürzt werden. Bei zwei zusammenhängenden um 1/12.
Es geht auch, wenn die Mutter zeitgleich Elternzeit/Elterngeld hat. Frist beim Elterngeld bis 3 Monate rückwirkend.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.08.2014, 15:14
Antwort auf:
Kann mein Partner auch im Nachhinein Elternzeit nehmen
8 Wochen vor Antritt dem AG melden ( nicht beantragen, nur melden, er darf nicht ablehnen ) und online das Elterngeldformular runterladen, ausfüllen und absenden.
Wichtig, Lebensmonate, also 6.11. - 05.01. zum Beispiel dann Elternzeit nehmen.
von
Sternenschnuppe
am 04.08.2014, 15:15