Hallo Frau Bader,
Wir haben im September 2007 eine Tochter bekommen u für diese 3 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Im August 2009 kam unser zweites Kind zur Welt. Für das ich auch 3 Jahre beantragt habe.
Ich wusste nur zu diesem Zeitpunkt nicht, dass ich das 3. Jahr meines ersten Kindes noch später nehmen könnte. Somit habe ich dafûr auch keinen Antrag gestellt.
Ist das auch im nachhinein noch möglich? Da ich im Gesetz gelesen hatte, dass eine Verschiebung der Elternzeit nicht der Zustimmung des Ag benötige!? Im August würde meine Elternzeit ablaufen.
Danke schon mal im Voraus.
Lg
von
Susi102
am 08.06.2012, 22:20
Antwort auf:
Kann man im Nachhinein die Elternzeit verschieben
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2012