Kann ich während der Freistellung ein Praktikum machen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich während der Freistellung ein Praktikum machen?

Hallo! Ich bin mir nicht ganz sich ob ich hier richtig bin. Ich bin in der 18. Woche und seit einigen Wochen vom Arbeitgeber freigestellt. Ich arbeite als Masseurin in einem Wellnessbetrieb, Ich würde gerne für einige Tage ein unbezahltes Praktikum in einem Büro machen um mich beruflich ein wenig umzuschauen. Darf ich sowas überhaupt? Und müsste ich sowas zwingend dem AG mitteilen? Die Freistellung wurde damals vom AG beschlossen. LG chrissy

von chrissy1987 am 11.10.2013, 12:48



Antwort auf: Kann ich während der Freistellung ein Praktikum machen?

Hallo, das müssen Sie dem AG mitteilen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2013



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