Hallo! Ich habe zum 4.1.16 eine neue, auf sechs Monate befristete Arbeitsstelle aufgenommen, für deren ganze Dauer ich mich in der Probezeit befindet. Nun bin ich schwanger, voraussichtlicher ET ist der 10.05.2016, d.h. ich wäre ab dem 29.3.16 im Mutterschutz. Der Arbeitsvertrag läuft bis zum 3.7.16. Mein jährlicher Urlaubsanspruch liegt bei 24 Tagen, für die Dauer des Vertrages wären es also 12 Tage. Meine Frage lautet daher: Wie viel Urlaub kann ich vor dem Mutterschutz nehmen bzw. was passiert mit den restlichen Urlaubstagen? Vielen Dank schon einmal für die in die Antwort investierte Zeit :) Liebe Grüße Anne
von annemag am 06.01.2016, 20:44