Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe im September einen Arbeitsvertrag unterschrieben. 4. Wochen später bin ich nicht geplant schwanger geworden. Bis jetzt habe ich meinem Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft erzählt, da ich mir über Konsequenzen noch nicht im Klaren bin. Ich arbeite Vollzeit im Schichtdienst. Wir haben ein Drei-Schicht-System. Meistens arbeite ich Nachts oder Früh, nie Nachmittags, da ich sonst keine Betreuung für meinen Sohn hätte. Wenn ich nun meinem Chef von meiner Schwangerschaft erzähle, kann er verlangen, dass ich Nachmittags arbeite? So könnte er mich loswerden, da ich meinen Sohn ja nicht allein lassen könnte. Dazu muss er zwar die Nachmittagsschicht verschieben, da diese bis 22 Uhr geht. Kann er sich eine neue Schicht "ausdenken", welche bis 20 Uhr geht? Wenn dieses nicht eintritt, erhalte ich dann den Verdienst, den ich durchschnittlich in der letzten 2 Abrechnungen bekommen habe ( Gehalt + Zuschläge) oder nur das Gehalt? Ich werde nach Stunden bezahlt. Meistens mehr als die laut Vertrag geltenden 40 Stunden. Was ist, wenn ich dann nicht mehr auf die Stundenzahl komme? Wie wird das Gehalt dann berechnet? So viele Fragen, RECHT HERZLICH danke im Vorraus.
Hallo, lt. MuSchg sind Sie verpflichtet, es ihm zu sagen und er ist dann verpflichtet, Sie nicht zwischen 20.00 u 6.00 Uhr arbeiten zu lassen. Wenn Sie es nicht sagen, hat das keine Konsequenzen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Aber wenn ich es ihm sage, wie werde ich dann bezahlt?
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