Mutterschutz während der Probezeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mutterschutz während der Probezeit

Letztes Jahr habe ich eine befristete Stelle im öffentl. Dienst angenommen und bin in der Zwischenzeit schwanger geworden. Trotzdem hat man mir jetzt unter Auflösung des alten befristeten Vertrages, einen neuen unbefristeten Vertrag für eine andere Stelle innerhalb des Betriebes gegeben. Diese Stelle beinhaltet eine 6monatige Probezeit, die nach §5 BAT jeweils um die fehlende Zeit verlängert wird, die 10 Tage überschreitet. Wie sieht es nun mit der Zeit für den Mutterschutz aus? Ich bin doch rechtlich verpflichtet diese Zeit zu nehmen! Verlängert sich die Probezeit auch um die Zeit des Mutterschutzes? Vielen Dank im Voraus

Mitglied inaktiv - 29.04.2002, 16:23



Antwort auf: Mutterschutz während der Probezeit

Liebe Chrissie, zum BAT kann ich nichts sagen, denn den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) gibt es in zwei Versionen. Die eine für Bund/Länder und die andere für die Gemeinden. Von diesen beiden gibt es wiederum zwei Varianten, nämlich für den Westen (BAT) und den Osten (BAT-O). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2002



Antwort auf: Mutterschutz während der Probezeit

Ich bin auf kommunaler Ebene eingestellt und es gilt der Tarif West.

Mitglied inaktiv - 01.05.2002, 14:23



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