Aktuell bekomme ich noch Elterngeld und muss mit ALG 2 aufstocken. Ich bin in der SChwangerschaft nach Ablauf meines befristeten Arbeitsvertrages nicht wieder eingestellt worden.da mein ALG 1 nicht war habe ich bereits in der Schwangerschaft auf ALG 2 angewiesen. Ich hatte ursprünglich aufgrund dieser Situation und der Beschäftigungssituation meines Mannes nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Da mein Mann nun aber nicht mehr studiert sondern in Arbeit ist und unsere Tagesmutter auch keinen freien Platz hat, möchte ich gerne meine Elternzeit auf 2 Jahre verlängern. Nun meine Frage; ist das so ohne weiteres möglich, gibt es dafür eine einheitliche Regelung für die Arge? An wen, außer das zuständige Versorgungsamt muss ich mich richten? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir weiterhelfen können, liebe Frau Bader. Mit freundlichen Grüßen Diana
von TilMarMin am 26.06.2013, 15:17