Kristina Arco
Sehr geehrte Frau Bader, Eine Kita hat uns einen freien Kitaplatz angeboten und wir haben noch an diesem Tag eine Kitaführung gehabt. Uns hat die Kita zugesagt mit der Voraussetzung wir müssen unsere Tochter sofort (1.11.17 zur Eingewöhnung) in der Kita abgeben da der Platz sofort belegt werden müsse. Auf dieser Basis habe ich mich mit meinem AG in Verbindung gesetzt da ich ich vorher aus der Elternzeit austeigen müsste. Nach Personalplanung hat mein AG es möglich gemacht und mir meinen Arbeitsplatz zum 1.12.2017 wieder zur Verfügung gestellt. In der gleichen Woche habe ich auch direkt beim Bezirksamt den Gutschein beantragt. Und auch die Dame hat mir zugesichert den Gutschein schnell für mich zu bearbeiten sodass meine Tochter pünktlich zum ersten in der Kita starten kann. Als ich ich alle Unterlagen vollständig hatte, meldete ich mich telefonisch bei der Kitaleitung. Frau Alkis sagte dass sie schon auf meinen Anruf gewartet hatte und mir den Kitaplatz freudig und mündlich zusagt und dass wir so schnell wie möglich den Vertrag unterschreiben müssen und meine Tochter könnte Anfang nächster Woche mit der Eingewöhnung starten. Wir vereinbarten den nächsten Tag zur Vertragsunterzeichnung( 3.11).Am nächsten Tag im Voraum, begrüßte uns „unsere Erzieherin“ mit dem Satz, dass meine Tochter in ihre Gruppe kommt und wir uns bitte fünf Minuten gedulden sollen. Ein paar Minuten später kam eine Dame aus dem Büro und sagte einer Erzieherin, dass sie sich freue dass sie so kurzfristig einen Platz bekommen zu haben und dass ihre Tochter in ihre Gruppe kommt. Danach würden wir ins Büro gerufen. Uns wurde gesagt, dass der Kitaplatz noch nicht frei ist. Ein Kind sollte abgemeldet werden weil es in einen anderen Kindergarten kommen soll. Allerdings hat die Anmeldung nicht geklappt und sie müssen sich erstmal drum kümmern. Und sie wisse nicht ob die Übernahme klappt. Sie denke eher nicht und es tut ihr leid!!! Meine Frage dazu. Ist das Rechtens? Unsere Vermutung. Er wurde an die Dame vor uns abgegeben. Ich habe nur auf dieser Basis alles in die Wege geleitet.vorher die Elternzeit beendet. Die Eingewöhnung sollte am Montag 6.11 losgehen. Ich fange am 1.12 an zu arbeiten. Der Vertrag sollte heute unterschrieben werden! Kann ich Schadenersatz fordern? So kurzfristig kriege ich doch niemals einen Kitaplatz. Mein AG hat den Personalplan auf den Kopf gestellt und kann nicht mehr alles rückgängig machen. Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Lohnt es sich trotzdem zu klagen? Ich bin über jede Info dankbar.
Hallo, mal unabhängig davon, dass Sie es nicht beweisen können - warum sollte man Ihnen den Platz versprechen und dann einer anderen geben? Außerdem dürfte Sie ein Mitverschulden treffen, denn ohne verbindliche schriftliche Zusage haben Sie den AG "aktiviert". Liebe Grüße NB
Tini_79
Warum musstest du denn die EZ beenden, wo du in der glücklichen Lage gewesen wärst, ganz viel Zeit für die Eingewöhnung zu haben?
Mitglied inaktiv
aber ich kann mir gut vorstellen dass ohne Vertragsunterzeichnung schwierig wird auf Schadensersatz zu klagen. Ich denke zwar dass auch mündliche Verträge zählen, aber die Beweislage dass dir die Leitung wirklich auf 1.11. einen Platz zugesagt hat wird schwierig. Du hättest erst nach Kitavertragsunterzeichnung beim Arbeitgeber um frühzeitige Rückkehr bitten sollen. Auch wenn ein Kita-Platz natürlich Geld kostet, aber sicher ist sicher Jeckyll
zweizwerge
Huhu, wenn ich die zeitliche Abfolge richtig verstehe, könntest Du, wenn Du das Angebot nachweisen kannst, trotzdem nicht unbedingt einen Anspruch auf einen Platz haben - Schadensersatz mal ganz dahingestellt. Du hast von der Kita ein Angebot bekommen "mit der Voraussetzung wir müssen unsere Tochter sofort (1.11.17 zur Eingewöhnung) in der Kita abgeben da der Platz sofort belegt werden müsse". Als Du alle Unterlagen zusammen hattest, hast Du angerufen: "Wir vereinbarten den nächsten Tag zur Vertragsunterzeichnung( 3.11)." Also hast Du gestern, am 2.11.17 das Angebot (mündlich) angenommen. Die Eingewöhnung könnte erst am 6.11. starten. Das ist nach dem 1.11., bis zu dem Deine Tochter die Eingewöhnung starten sollte. Die mündliche Zusage vom 2.11. ist vielleicht eher problematisch, da sie mit dem Hinweis auf eine Vertragsunterzeichnung verknüpft war, würde sie aber wahrscheinlich nicht als bindend angesehen werden. Ich verstehe die Enttäuschung und würde mich auch aufregen. Ich würde aber in Anbetracht des Kita-Platz-Mangels versuchen, trotzdem zu versuchen, den Platz noch zu bekommen, wenn es mit dem anderen Kind noch klappt. Dass die andere Mutter Dir den Platz weggeschnappt hat, ist nur eine Hypothese - vielleicht sollte es auch zwei freie Plätze geben. Wenn Du jetzt mit Klagen drohst, bekommst Du bei denen nie einen Platz (und das ist ja, was Du eigentlich willst). Jammern und Nerven, ob es nun klappt oder nicht, hingegen ist mE nicht falsch. Die kausale Verbindung zwischen dem vorzeitigen Beendigen der Elternzeit bzw. Anfang des Arbeitens zum 1.12. und dem versprochenen Kitaplatz seh ich wie meine Vorrednerinnen nicht. Mit dem Arbeitgeber wird Dir, wenn es nicht doch mit dem Kitaplatz klappt (und vielleicht auch dann - Eingewöhnung klappt nicht immer so schnell!) nicht viel anderes übrigbleiben, als die Elternzeit wieder zu verlängern (macht keinen Spaß, klar) oder Urlaub nehmen, oder kündigen? Oder kann der Vater Urlaub oder Elternzeit nehmen? Oder jemand anders das Kind kurzfristig betreuen? Alles Gute!
Mitglied inaktiv
Vorschlag wäre, rede ruhig und sachlich mit dem KiGa, schildere den die Problematik und auch weise auch darauf hin das dir evtl auch ein TZ-Platz genügen würde. Evtl kann man da was machen. Weshalb du die EZ beendet hast verstehe ich aber auch nicht. Woher willst du wissen - wenn das Kind im besten falls am 7ten gestartet hätte, das es Anfang Dezember schon soweit ist um ganztags im KiGa zu blieben? Manche Kinder brauche 6 Woche zur Eingewöhnung. Davon ab muss man doch nicht die EZ beenden nur weil man einen Platz im KiGa hat... gerade dann nicht wenn absehbar ist das oft die Kinder im ersten KiGa-Winter öfters krank werden und zudem direkt im Dezember mit Urlaub und Feiertagen es mit frisch eingewöhnten Kinder sehr holprig werden kann. oft kann man dann nämlich gleich noch eine neue Eingewöhnung nachschieben... Evtl hast du ja Glück und das andre Kind was eigentlich wechseln sollt fällt doch noch raus. Deshalb würde ich es mir da auch nicht verscherzen, zumal ein großer Teil der Problematik auf deinen Mist gebaut ist - die EZ jetzt schon zu beenden war arg voreilig und so auch nicht nötig. Und das dein AG bei 4 Wochen Vorlaufzeit nichts mehr drehen kann mag ich mir auch nicht ganz vorstellen. Das er nicht will - das eher doch schon.
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