Hallo Frau Bader!
Ich bin zur Zeit noch 1 Jahr in Elternzeit, gehe aber in TZ wieder arbeiten (EZ unabhängige TZ).
Jetzt bin ich wieder schwanger (3. Monat). Kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden um dann bis Beginn des Mutterschutzes wieder in VZ arbeiten gehen damit das neue Elterngeld fast gleich ausfällt? Oder ist das nicht möglich?
Vielen Dank
von
Sunshine15
am 13.09.2016, 15:25
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.09.2016
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden
Was meinst Du mit Elternzeitunabhängige TZ?
Bekommst Du ein BV?
von
Sternenschnuppe
am 13.09.2016, 18:12
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden
Die Elternzeit vorzeitig beenden kannst du nur zum Beginn des Mutterschutzes um Mutterschaftsgeldleistungen in Anspruch zu nehmen.
Möchtest du die Elternzeit noch früher beenden, geht dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
Ich verstehe aber auch nicht, was du mit elternzeitunabhängiger Teilzeit meinst!?!
von
chrissicat
am 13.09.2016, 20:54
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden
Elternzeit unabhängige Teilzeit heißt, dass ich 30 Std die Woche in meinem Job arbeiten gehe aber noch in Elternzeit bin. Und da ich jetzt wieder schwanger bin möchte ich die Elternzeit gerne beenden und wieder 39 Std die Woche gehen. Ich glaube das mein Arbeitgeber zustimmen wird, da bei uns viel zu tun ist. Aber muß ich ihm vorab sagen das ich schwanger bin?
von
Sunshine15
am 14.09.2016, 07:51
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden
Ob ihm vorher sagen MUSST, dass du schwanger bist???
Nein, müssen tust du das nicht. Aber ich an deiner Stelle würde da schon mit offenen Karten spielen. An Stelle deines Arbeitgebers würde ich sonst beim nächsten Mal aber 3x überlegen, ob ich irgendwo zustimme, wo ich nicht zustimmen muss.
Du schreibst, es wäre viel zu tun. Vielleicht wäre es ihm dann ja sogar ganz recht, wenn du erst noch Vollzeit arbeitest bevor du in Mutterschutz gehst.
von
chrissicat
am 14.09.2016, 10:04
Antwort auf:
Kann ich Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden
Hallo Frau Bader,
danke schon mal für die Antwort. Ich werde kein Beschäftigungsverbot bekommen bzw es ist auch keins in Aussicht. Da weiß ich das dies Betrug ist, sondern ich möchte einfach bis zum Mutterschutz wieder Vollzeit arbeiten gehen um dann ein höheres Elterngeld zu benommen.
Ist es in dem Fall nicht möglich mit Zustimmung des AG die Elternzeit vorzeitig zu beenden?
von
Sunshine15
am 19.09.2016, 13:48