Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich Elterngeld auch noch nach dem 1.7.15 auf 2Jahre splitten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich Elterngeld auch noch nach dem 1.7.15 auf 2Jahre splitten?

oskfri84

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Hallo Frau Bader! Kann ich auch nach dem neuen Gesetz was ab 1.7.15 raus kam das Elterngeld splitten auf 2 Jahre? Ohne das ich Teilzeit arbeiten gehe und mein Mann seine 2 Monate nimmt! Und ab dem 2 Jahr dann noch dazu das Betreuungsgeld beantragen kann zusätzlich! Ich bedanke mich für ihre schnelle Antwort Mit freundlichen Gruss oskfri84 ET=08.09.2015


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann Basis-EG für 12 Monate beantragen oder jeden Monat ind. entscheiden, ob man ihn aufsplittet. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Klar,kannst Du.


oskfri84

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Echt? Seh bei dem ganzen nämlich nicht mehr durch! Kannst du mir denn auch sagen wie ich das auf dem Antrag ausfüllen muss? Das wäre super!


Sternenschnuppe

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Kenne die neuen Anträge nicht, aber so wie es beschrieben ist kannst Du weiterhin das alte Eltergeld wählen und irgendwo steht da ob Du es auf 12 oder 24 Monate ausgezahlt haben möchtest. Das neue Elterngeld macht nur für die Sinn, die im ersten Jahr bereits wieder arbeiten gehen wollen. Die profitieren dann davon.


Sternenschnuppe

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Ok, hab mal so ein Formular angesehen, sieht anders aus. Laut dem Infoblatt musst Du Elterngeld Plus beantragen, dann werden sie geteilt.


oskfri84

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Finde den Antrag auch echt verwirrent! Also setze ich die Kreuze bei Basiselterngeld vom 1-12 Monat und dann vom 13-24 Monat bei Elterngeld Plus! Weil mit splitten steht in dem Antrag ja nix mehr! :-(


Sternenschnuppe

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Ne. Nur Plus. Nur das wird gesplittet.


oskfri84

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Hallo Frau Bader, ich will es splitten lassen! Also was muss ich dann beantragen Basiselterngeld nein! Elterngeld Plus! Und zwar denn vom 1-24 monat!? Ich glaube ich bin echt zu blöd! Und Betreuungsgeld gibt es jetzt auch nicht mehr!? danke für die Antworten!


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