Es handelt sich um zwei Eltern mit verschiedenen Staatsangehörigkeiten, die in einem dritten Land ein Kind bekommen und sich uneins in der Namensgebung sind. Kann die deutsche Mutter nach einer Scheidung und bei alleinigem Sorgerecht in Deutschland den Vor- und Nachnamen des Kindes ändern, v.a. wenn sie mit jenen, die der Vater im Alleingang bestimmt hatte, ausdrücklich nicht einverstanden war? Vielen Dank für Ihren Rat!
Mitglied inaktiv - 21.09.2012, 03:43