Hallo Frau Bader, die dreijährige Elternzeit für Kind 1 habe ich vorzeitig abgebrochen, weil Kind 2 kam. Für Kind 2 will ich nun nach 2 Jahren Elternzeit auch noch das 3. Jahr direkt hinten dran hängen. Frage 1: Für Kind 1 ging mir wegen Kind 2 Elternzeit „verloren“. Mir ist klar dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn ich diese Zeit für Kind 1 jetzt noch an das 3. Jahr für Kind 2 dran hänge. Aber: Muss er nach billigem Ermessen auch meine Beweggründe berücksichtigen oder kann er völlig ohne Begründung (also willkürlich) ablehnen? Frage 2: Für die verlorene Elternzeit von Kind 1 (aktuell 4 Jahre alt) hatte ich bislang keine Übertragung beantragt. Ist es rechtlich möglich, die Übertragung erst jetzt (also nach dem 3. Geburstag) zu beantragen?
von milena1978 am 16.05.2017, 15:41