Kann Arbeitgeber Übertragung bei Geburten vor 2015 völlig willkürlich ablehnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann Arbeitgeber Übertragung bei Geburten vor 2015 völlig willkürlich ablehnen?

Hallo Frau Bader, die dreijährige Elternzeit für Kind 1 habe ich vorzeitig abgebrochen, weil Kind 2 kam. Für Kind 2 will ich nun nach 2 Jahren Elternzeit auch noch das 3. Jahr direkt hinten dran hängen. Frage 1: Für Kind 1 ging mir wegen Kind 2 Elternzeit „verloren“. Mir ist klar dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn ich diese Zeit für Kind 1 jetzt noch an das 3. Jahr für Kind 2 dran hänge. Aber: Muss er nach billigem Ermessen auch meine Beweggründe berücksichtigen oder kann er völlig ohne Begründung (also willkürlich) ablehnen? Frage 2: Für die verlorene Elternzeit von Kind 1 (aktuell 4 Jahre alt) hatte ich bislang keine Übertragung beantragt. Ist es rechtlich möglich, die Übertragung erst jetzt (also nach dem 3. Geburstag) zu beantragen?

von milena1978 am 16.05.2017, 15:41



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Übertragung bei Geburten vor 2015 völlig willkürlich ablehnen?

Hallo, er kann auch ohne Begründung, also willkürlich, ablehnen. Aber Sie können auch jetzt erst den Antrag stellen, Frist 13 Wochen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2017



Antwort auf: Kann Arbeitgeber Übertragung bei Geburten vor 2015 völlig willkürlich ablehnen?

nein. du hättest bei der vorzeitigen beendigung der esten elternzeit wegen mutterschutz kind zwei die übertragung beantragen müssen. udn ja, der arbeitgeber kann ablehnen. ohne gründe.

von mellomania am 17.05.2017, 21:47



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