Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und beginne zum 1.7. einen neuen Job mit 50% (20h). Der alte Job wurde durch einen Aufhebungsvertrag zum 30.6. beendet. Meine Elternzeit dauert regulär bis Ende Februar 2020. Ist es nun sinnvoll, die Elternzeit vorzeitig zu beenden? Oder Endet die Elternzeit automatisch mit Aufhebung des Arbeitsvertrages?Welchen Nutzen hat man (insbesondere bei einem neuen AG), wenn die Elternzeit gemäß Antrag genommen wird? Die restlichen 8 Monate Elternzeit bis Feb. 2020 (plus die noch übrigen 12 Monate) könnte ich ja auch noch bis zum 8. Lebensjahres nehmen. Ich möchte die Elternzeitmonate nicht sinnlos "verfallen" lassen. Elterngeldbezug liegt nicht mehr vor. Es geht also nur um die Elternzeit. Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung
von Katinka19 am 24.06.2019, 12:45