Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Neuer Job während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Neuer Job während der Elternzeit

Luca08

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Hallo Frau Bader, ich sollte noch einen Zusatz schreiben ob ich EZ beantragt habe. Ich habe dem neuen Arbeitgeber mitgeteilt, das ich noch in EZ bin und daher nur 30 Std. die Woche arbeiten darf. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich leider noch nicht, nur meine Gehaltsabrechnung und Anmeldung SV, plus ein Schreiben wo mein Arbeitsbeginn mit Gehalt und Wochenstunden drin stehen um Elterngeld plus zu erhalten. Sehr geehrte Frau Bader, meine letzte Tätigkeit war befristet und mein Mutterschutz begann 2 Tage bevor mein Vertrag auslief. bis dahin alles gut. Nun habe ich neu gesucht und bin mit dem 10. Lebensmonat meines Sohnes in das EltergeldPlus Modell gegangen, weil ich eine Anstellung in der Nähe fand für 30h pro Woche und mein Sohn soweit war zur Tagesmutti zu gehen. Leider verflog das Glück ein Job in meinem Beruf zu haben sehr schnell und stellte sich als äußerst unglücklich da. Ein kleiner Betrieb, wo ich im Büro leider mit nur einer Kollegin sitze welche der Meinung ist, Sie besitzt einen Heilgenschein und auch der Chef Spitzen schickt die mir erahnen lassen, das er nicht so ganz zufrieden ist. Wie wäre das wenn er mir jetzt nach 4 Wochen schon die Kündigung ausspricht? Muss ich mich dann arbeitslos melden? Meine reguläre Elternzeit ginge bis 15.02.2018 und mein Eltergeld Plus bis 15.04.2018. Was passiert wenn man selbst kündigt?? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort im vorraus..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn Sie bei dem neuen AG keine EZ beantragt haben, sind Sie auch nicht in EZ. Und haben keinen besonderen Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB


mellomania

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hö? bei wem hast du elterzeit? wenn dein vertrag zwei tage vor mutterschutz auslief, hast du beim alten arbeitgeber keine. beim neuen? ich verstehs grad net


Luca08

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Als Elternzeit verstehe ich die 12 Monate in denen ich Eltergeld bekomme. Da bin ich ja nicht arbeitslos sondern in Elternzeit mit Bezügen der Elterngeld Stelle berechnet anhand der letzten 12 Gehälter.


Luca08

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Und andersherum. Mein Vertrag lief 2 Tage nach Beginn des Mutterschutzes ganz regulär aufgrund von Befristung aus.


Mitglied inaktiv

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Jein, in EZ bist du sooooo nicht. EZ ist etwas was einem nur als Arbeitnehmer zusteht. Das du EG beziehst ist da was anderes, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. EZ ist nur eines, dein AG verpflichtet sich dir für diese zeit deinen eigentlichen Arbeitsplatz zu reservieren - das ist EZ. wenn man keinen Arbeitsplatz hat, gibt es auch nichts was abzusichern ist. Allerdings, für mich hast du beim neuen AG EZ eingereicht - als du eben diese Stelle unter Einbehaltung der EZ angetreten bist. Der AG muss nicht auf 7 Wochen Frist vorher bestehen, er kann. Fraglich ist, kannst du das mit der EZ irgendwie beweisen? Ansonsten ist es einfach nur ein TZ-Job der eben nur höchstens 30 Std umfasst. Für EG-Plus muss man eben nicht zwangsläufig in EZ sein, man darf nur einfach nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten.


mellomania

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du bist nicht in elternzeit. dein job lief aus, zwei tage vor mutterschutz. also hast du keine elternzeit bei diesem arbeitgeber. sondern nix. beim neuen arbeitgeber hast du einen normalen teilzeitjob. aber du hast keine elternzeit.


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