ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

hallo, bin im 6.monat schwanger. zurzeit bin ich bei der bundeswehr d.h. ich muss montags einen anfahrtsweg in die kaserne in kauf nehmen von 2,5 std und freitags 2,5 std. umwieder heim zukommen. habe erhebliche probleme mit rückenschmerzen, krämpfen im knie, würgreiz und müdigkeit. ist es da noch zumutbar eine solange fahrt hinter sich zu bringen und sind das gründe für ein BV. lg

von nique89 am 04.12.2012, 15:14



Antwort auf: ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

Hallo, der Fahrweg ist Ihre Sache, Sie könnten ja Bahn fahren. Ein BV ist gerechtfertigt, wenn es Probleme auf der Arbeit gibt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.12.2012



Antwort auf: ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

musste gestern bahn fahren undleide jetzt an sehr starken rückenschmerzen. und der arbeitsweg gehört ja auch zur arbeit.

von nique89 am 04.12.2012, 15:27



Antwort auf: ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

Dann musst Du Dich krank schreiben lassen, rutschst aber ins Krankengeld nach 6 Wochen. Dass Du so weit weg wohnst, dafür kann der Arbeitgeber ja nichts.

von Sternenschnuppe am 04.12.2012, 18:26



Antwort auf: ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

Da hilft nur eines: Auf den Fahrten richtige Pausen machen! Ich finde, du hast noch Glück! Du hast deinen Arbeitsweg nur 2x in der Woche zurückzulegen (und das Ende der Schwangerschaft ist abzusehen). Andere fahren täglich 1,5 Stunden zur Arbeit mit den gleichen Schwangerschaftsbeschwerden wie du! Du könntest natürlich auch schon sonntags anfahren! Gruß Sabine

von SumSum076 am 04.12.2012, 23:46



Antwort auf: ist ein langer arbeitsweg in der schwangerschaft zumutbar?

Im Normalfall gehört der Weg zur Arbeit nicht zur Arbeit dazu. Das ist "Privatvergnügen". Es bleibt dir echt nur, mehr Pausen zu machen! Du wirst kein Beschäftigungsverbot bekommen, weil dir 5 Std deiner "wöchtentlichen Arbeitszeit" Schwierigkeit bereiten! Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.12.2012, 11:30



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