Frage:
Information des neuen Arbeitgebers über Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bader,
ich trete zum 1. Oktober 2013 ein auf 2 Jahre befristetes wissenschaftliches Volontariat an, mein Mutterschutz beginnt bereits 2 Monate später (am 5. Dezember 2013). Das Vorstellungsgespräch hat am 12.09.2013 stattgefunden und ich habe meine Schwangerschaft nicht thematisiert. Der Arbeitsvertrag wird momentan noch ausgefertigt und ich soll ihn am 1. Arbeitstag, also am 1. Oktober 2013 unterschreiben. Allerdings habe ich bereits am 17.09.2013 die telefonische Zusage für den Job erhalten.
Nun meine Fragen:
Unterliege ich bereits nach der mündlichen Zusage dem Kündigungsschutz?
Wann und wie muss ich den Arbeitgeber über meinen Zustand informieren - sofort am 1. Arbeitstag? - vor oder nach der Vertragsunterzeichnung? (Man sieht den Bauch inzwischen eigentlich auch).
Wen sollte ich zu einem solchen Gespräch bitten (Teamleiterin, Personalratschef, Personalsachbearbeiterin...)?
Haben Sie ein paar Tipps bzw. Argumente, wie ich mich nicht zur unbeliebtesten neuen Kollegin des Jahrzehnts mache?
Wann und wo muss ich die konkret geplante Elternzeit anmelden?
Ich bin momentan trotz der Freude über den Job wirklich verzweifelt und es graut mir vor dem 1. Arbeitstag.
Vielen lieben Dank im Voraus,
Ihre A.F.
von
Foxy5
am 20.09.2013, 11:35
Antwort auf:
Information des neuen Arbeitgebers über Schwangerschaft
Hallo,
der Vertrag gilt doch mündlich, nur Sie müssen es beweisen. Deshalb wäre es besser, wenn Sie warten, bis es schriftlich haben. dann erst würde ich es dem Arbeitgeber mitteilen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2013
Antwort auf:
Information des neuen Arbeitgebers über Schwangerschaft
nicht "schützen"...
Das ist eine Moralfrage...
Ich persönlich finde es dem AG gegenüber unfair, aber das ist zweitrangig.
Du solltest warten, bis der Vertrag unterzeichnet ist (ansonsten könne man sagen, das Telefonat hat niemals stattgefunden).
Ich würde meine SS meinem direkten Vorgesetzten mitteilen.
Darf man denn fragen, wie weit Du bist? Es gibt noch zu bedenken, daß wenn Du Elternzeit nimmst, dein Vertrag ganz normal ausläuft. Sprich wenn Deine Befristung bis 10/2015 ist, dann bist Du ab 11/2015 arbeitslos, wenn der AG nicht verlängert.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 20.09.2013, 11:40
Antwort auf:
Information des neuen Arbeitgebers über Schwangerschaft
Mal ehrlich, Du wst die unbeliebteste Kollegin des Jahres sein.
Neuen Job anfangen, dazu hoch schwanger ud 2 Monate später schon Muttersc - da kannst du es knicken viel verständnis zu bekommen. Evtl noch vom Chef wenn er wirklich extrem gut drauf ist, die Kollegen, vorallen die weiblichen werden dich aber alles andere als lieben. Versetz Dich mal in der Lage, und stell Dvor Du würdest genau das gleiche bei einer neuen Kollegin mitbekommen.....
Verschweigen kannst Du es, aber ist das moralisch fair? Ich tät es dem neuen AG sagen, lieber mit offenen Karten spielen. Auch auf die Gefahr den Job dann nicht zu bekommen - was wohl höchstwahrscheinlich passieren wird. Wenn Du es sagst, dann würde ich stattdessen konkrete Pläne zur geplanten Elternzeit anführen. Du kannst ja nach dem Mutterschutz schon wieder mit Teilzeit einsteigen - sofrn die Kinderbetreuung gesichert ist. IMO würdest du da dann wirklich auch kenntlich machen, das dir an dem Job wirklich was liegt und das du dir Gedanken für nach der geburt gemacht hast.
Mitglied inaktiv - 20.09.2013, 12:14
Antwort auf:
Information des neuen Arbeitgebers über Schwangerschaft
Danke zunächst für die Antworten der zwei Moralapostel, die in kaum einer Weise meine konkreten Fragen beantwortet haben oder mir in irgendeiner Weise geholfen haben.
Dennoch hier ein paar weiterführende Informationen zu meiner Person:
Ich bin momentan im 6. Monat, ich bin Wissenschaftlerin (d.h. für alle die es nicht wissen: Es gibt AUSSCHLIESSLICH knapp befristete Arbeitsverträge), bei dem neuen Arbeitgeber handelt es sich um eine sehr große Institution, die sich über öffentliche Gelder in Millionenhöhe finanziert (also kein kleiner armer Selbständiger, den ich in den Ruin treibe) und ich (33 Jahre) konnte meinen Eisprung leider nicht nach meinen bisherigen Halbjahresverträgen (!) an der Universität planen. Meines Wissens gibt es kein Bewerbungsverbot für Schwangere und ich WILL arbeiten uns sehne mich nach etwas materieller Sicherheit, jetzt, wo ein Baby unterwegs ist! Ein Volontariat ist eine wissenschaftliche Ausbildung, die zwei Jahre beträgt, sich also um die Zeit verlängert, die ich aufgrund des Kindes fernbleibe. Ich werde dem Unternehmen insgesamt ganz genau nur 9 Monate fehlen, Kinderkrippenplatz ist schon organisiert.
Und wenn es möglich wäre, dann bitte ich an dieser Stelle um KONSTRUKTIVE Antworten auf meine sehr konkreten Fragen!
Danke
von
Foxy5
am 20.09.2013, 14:42
Antwort auf:
Information des neuen Arbeitgebers über Schwangerschaft
... Von der Ss nichts sagen, bis der Yvertrag unterzeichnet ist und Dein Arbeitsvertrag läuft ganz normal aus....
LG
Peeka
von
peekaboo
am 22.09.2013, 14:09