Hallo Frau Bader, Mein 1 Sohn ist am 1.10.2010 geboren .Ich habe Elternzeit für 3 Jahre genommen. Mein 2 Sohn soll am 17.3.2013 auf die Welt kommen .Muss ich meine 1 Elternzeit jetzt Kündigen oder wie geh ich da jetzt am besten vor ran. ? Und was passiert mit der übrigen Zeit ? Geht sie mir verloren oder kann ich sie einfach hinten anhängen?
Danke schon mal im vorraus huggy
von
huggy
am 02.01.2013, 00:51
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder schwanger Muß man die 1 Kündigen
Hallo,
am besten
beenden Sie die 1. EZ am Tag vor dem neuen Mutterschutz. Dann können Sie mit ZUstimmung des AG bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. des Kindes aufheben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2013
Antwort auf:
In der Elternzeit wieder schwanger Muß man die 1 Kündigen
Hallo und Glückwunsch :-)
Du beendest die erste Elternzeit zu dem Tag vor Deinem neuen Mutterschutz.
Somit bekommst Du volles Mutterschutzgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber.
Du kannst dann die restliche Elternzeit für die Zeit bis nach dem 3. Geb. vom ersten Kind übertragen.
Kannst dann also 3 Jahre von Kind 2 nehmen und danach den Rest von Kind 1.
von
Sternenschnuppe
am 02.01.2013, 07:48