Hallo liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeldanspruch.
Meine Elternzeit endet am 13.6.2013 und der neue Mutterschutz beginnt am 5.7.2013. Ich habe bereits mit meinem AG telefoniert, wir wollen die 3 Wochen die zwischen Elternzeit und neuen Mutterschutz noch mit dem einen Jahr das ich in Reserve habe überbrücken ( also die 3 Wochen abziehen).
Jetzt habe ich gehört daß ich den "vollen" Anspruch auf Mutterschaftsgeld hab ( also KK und AG), ist das soweit richtig.
Wie würde sich das jetzt nun in meinem Fall verhalten, und welche Ansprüche kann ich an wen stellen/geltend machen? Gibt es da auch einen gesetzlichen Nachweis, wo man das nachlesen kann, bzw es ggf. dem Arbeitgeber vorlegen kann. Denn falls es mir wirklich zustehen sollte, möchte ich mich da auch auf festgelegte Tatsachen berufen.
Desweiteren würde ich gerne wissen ob das, mit dieser "Überbrückung" i.O. ist, oder ich dadurch vielleicht den Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch den AG verliere?
Ich hoffe nun Sie können etwas Licht in dieses "Chaos" bringen.
Vielen lieben Dank im voraus.
Natalia
von
Schokaladenmaus
am 24.01.2013, 18:47
Antwort auf:
in Elternzeit und wieder schwanger
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte ( auch verlängerten) Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2013
Antwort auf:
in Elternzeit und wieder schwanger
Hallo
Wie ich Deinem Post entnehme ist dann ja alles mit dem AG geklärt und er zieht mit. Ist doch super.
Du verlängerst Deine Elternzeit bis einschließlich 04.07.2013, damm müsstest Du am 05.07. wieder arbeiten, darfst Du aber nicht.
Also zeitig davor die Bescheinigung vom frauenarzt beim AG abgeben, dann kann er das alles mit der Kasse klären.
Bekommt er ja wieder , die 13€ von der Kasse pro Tag kommen so oder so.
Da Du im Mutterschutz ja Urlaub erwirbst, würde ich schauen ob Du diesen Urlaub und den Resturlaub vom vorherigen Kind nicht auch noch mit reinnimmst.
Dann habt ihr noch ein paar Euro in der Tasche die das Elterngeld dann auch minimal erhöhen.
Also nehmen wir an Du hast noch 10 Urlaubtage und müsstest bis zum Mutterschutz 15 arbeiten, dann würde ich die Elternzeit nur um 5 Tage verlängern, dann die 10 Tage Urlaub nehmen ( und bezahlen lassen ) und dann in Elternzeit bei vollem Bezug :-)
von
Sternenschnuppe
am 24.01.2013, 19:16