Hallo, gehen wir einmal von folgendem Fall aus. Kind wird im Januar 2017 geboren. Im Jahr vor der Geburt haben Vater und Mutter beide Teilzeit gearbeitet. Vereinfachend sei einmal angenommen, beide haben jeweils 70% bzw. 28 Stunden gearbeitet und beide haben jeweils ein Nettoeinkommen von 2000 Euro erzielt. Wie sieht es nun aus, wenn beide im Jahr 2018 wieder wie gewohnt 70% arbeiten, können sie dann trotzdem durch die Beantragung der 4 Partnerschaftsbonusmonate Elterngeld Plus (150 Euro pro Elternteil und pro Monat, also insgesamt 1200 Euro in 4 Monaten) zusätzlich zum Gehalt erhalten? Danke für die Antwort.
von Baby4.0 am 03.02.2017, 18:30