Frage! Ich bin 37 Jahre alt, 5jähriges Kind, alleinerziehend und habe kranke Eltern die ich pflege. Mein Vater hat seit 9 Jahren einen Schlaganfall (Pflegestufe 2) und meine Mutter ist psychisch krank!
Jetzt soll ich vom Jobcenter eine 9 monatige Maßnahme mitmachen und ich weiß nicht wie ich das schaffen soll, da mein Vater ständige Betreuung benötigt und meine Mutter damit auch sehr überfordert ist! I
Ich habe gelesen, daß man sich da vom Jobcenter vielleicht auch freistellen lassen kann! Stimmt daß und wie läuft das dann mit der Zahlung weiter?
von
Karina79
am 25.07.2016, 14:11
Antwort auf:
Hartz4 und pflegende Eltern
Hallo,
das kann nur über die Pflegestufe und Pflegegeld klappen. Nicht über H IV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2016
Antwort auf:
Hartz4 und pflegende Eltern
Ist die psychische Erkrankung Deiner Mutter nachgewiesen ?
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2016, 14:27
Antwort auf:
Hartz4 und pflegende Eltern
Ja! Sie bekommt Medikamente auch gegen Depressionen!
von
Karina79
am 25.07.2016, 14:56
Antwort auf:
Hartz4 und pflegende Eltern
Es muss nachgewiesen sein dass sie das nicht machen kann.
Bei Pflegstufe 2 ist Dir eine Tätigkeit bis zu 6 Stunden zuzumuten.
Die eigenen Eltern sind allerdings gar nicht aufgeführt.
Wenn er Pflegestufe 2 hat, dann werden ja auch Sach und Geldleistungen gezahlt. Welche Hilfen sind denn davon abgedeckt bisher ?
Ich finde es toll dass Du Dich kümmerst, aber der Staat wird das nicht finanzieren. Das können ja noch Jahrzehnte sein.
Welchen Stundenumfang hat denn die Maßnahme ? Im Ernstfall musst Du mit Sanktionen rechnen. Am besten persönlich mit dem Sachbearbeiter sprechen.
von
Sternenschnuppe
am 25.07.2016, 15:10
Antwort auf:
Hartz4 und pflegende Eltern
Wenn Dein Vater wirklich ständige Betreuung benötigt, dann kann der Rat nur lauten, lasst die Pflegestufe überprüfen. Wobei der Schritt von 2 auf 3 recht hoch ist. Und dazu überprüfen lassen ob auch für deine Mutter die Pflegestufe bereits erreicht ist. Psychische Erkrankung kann durchaus die 0, evtl sogar schon die 1 ermöglichen.
Dazu ab, wenn Du deine Eltern wirklich pflegst, dann steht dir auch das entsprechende Pflegegeld zu, nicht deiner Mutter. Und das wird dir auch das Amt wo sagen. Zudem lass dir vom Arzt bescheinigen das Du deine Eltern pflegst. Je nachdem ist es zudem auch möglich jemanden anders zu bestimmen der dich bei der Pflege unterstützt.
Mitglied inaktiv - 25.07.2016, 23:41