Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich möchte gerne in Elternzeit gehen und mit einer Teilzeitregelung 25-30 Std./Woche weiter arbeiten. Elterngeld wird nicht beantragt.
Ich arbeite in einem Team mit Rufbereitschaft und bekommen dafür monatlich eine sehr attraktive Zusatzvergütung. Die Vergütung wird unter dem Datev Schlüssel N003 Bereitschaftsvergütung auf meiner Abrechnung angegeben.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1. Habe ich weiterhin Anspruch auf diese Vergütung, oder kann mir diese genommen werden?
2. Kann diese Rufbereitschaft durch die Geschäftsführung reduziert werden?
Vielen Dank und viele Grüße
V.
von
Lazymaze20
am 20.05.2015, 15:49
Antwort auf:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Bereitschaftsdienst während der Elternzeit ?
Hallo,
1. Sie wissen schon, dass sie auch bei Teilzeiteltern EG bekommen können?
2. Das kommt zunächst einmal auf die vertragliche Regelung an.ansonsten dürfen Sie durch die Teilzeit nicht schlechter gestellt werden müssten deshalb diese Vergütung erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2015
Antwort auf:
Habe ich einen Rechtsanspruch auf Bereitschaftsdienst während der Elternzeit ?
Das weiss ich nicht. Aber bei Teilzeit in Elternzeit steht Dir auch Eltergeld zu, oder nimmt der Partner alle Monate ?
von
Sternenschnuppe
am 20.05.2015, 17:09