Habe ich ein Recht auf Elternzeit für meinen 7 jährigen Sohn?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Habe ich ein Recht auf Elternzeit für meinen 7 jährigen Sohn?

Hallo Frau Bader, kurz ein paar Eckdaten: Mein Sohn1 12/09 geboren 1 Jahr Elternzeit Tochter 07/11 geboren 2 Jahre Elternzeit Sohn2 06/14 geboren 3 Jahre Elternzeit aktuell bis 06/17 Mann Beamter und alle 3 Kinder über mich krankenkassenversichert... Da sich mein Ältester sich sehr schwer in der Schule tut und wir einige Termine (Ergo, Arztbesuche, intensive Hausaufgabenhilfe usw) zubewerkstelligen haben, neben dem ganz normalem Wahnsinn in einer 5 Köpfigen Familie, besteht gerde die Überlegung im Anschluß an meiner aktuellen Elternzeit ein-zwei weiter Jahre Elternzeit anzuhängen. Kann ich das? Habe ich da ein Recht drauf? und wie mache ich das? Muss ich da nur meinen AG informieren und dann die Krankenkasse? Beim Auslaufen der Elternzeit und ohne Wiedereinstieg ins Berufsleben, muss ich mich und die Kinder privatkrankenversichern :( Herzlichen Dank für ihre Antwort! MFG Sisa

von sisa16159 am 30.09.2016, 14:19



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Elternzeit für meinen 7 jährigen Sohn?

Hallo, Sie können mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2016



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Elternzeit für meinen 7 jährigen Sohn?

Für deinen Sohn1 kannst du mit Zustimmung deines Arbeitgebers(!!!) noch 12 Monate Elternzeit nehmen, maximal bis zum vollendeten 8. Lebensjahr. Gleiches gilt für deine Tochter. Elterngeld erhältst du keins mehr.

von chrissicat am 30.09.2016, 15:21



Antwort auf: Habe ich ein Recht auf Elternzeit für meinen 7 jährigen Sohn?

Naja. Der Sohn wird ja dann bald schon 8 am Ende der Elternzeit. Aber dür die mittlere Tochter sind auch noch 12 Monate da dann danach Also erst bis zum 8. Geb. das von Sohn und dann könntest Du die 12 Monate von der Tochter anhängen. Alles aber nur wenn der AG zustimmt.

von Sternenschnuppe am 30.09.2016, 16:43



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