Guten Tag, als ich nach der ersten Schwangerschaft wieder angefangen habe zu arbeiten, habe ich vom Arbeitgeber die Kitagebühren i.H.v. 384,- Euro zusätzlich zum Gehalt bezahlt bekommen. Derzeit bin ich mit dem zweiten Kind in Elternzeit und werde bald wieder anfangen zu arbeiten. In der Zwischenzeit ist die Kitagebühr in Hamburg auf 255,- Euro für beide Kinder zusammen gesunken. Habe ich jetzt einen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung, da mein AG nun rund 130,- Euro spart? Das Gehalt soll doch nach der Elternzeit zumindest gleich bleiben, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. Daniela
von Daniela 1 am 01.08.2016, 14:07