Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Freund (auch der Papa meiner Tochter) sind ein Paar aber jeder hat seine eigene Wohnung. Unsere Tochter (6 Jahre) lebt bei mir, wir haben gemeinsames Sorgerecht. Der Papa hat jederzeit Zutritt zu meiner Wohnung, wir sind ja auch ein Paar. Das trifft auch auf den Umgang mit unserer Tochter zu. So oft er es beruflich schafft ist er bei uns. Nun meine Frage: der Papa möchte nun dass unser Kind auch bei ihm zu Haus schläft. Er sagt, da wir nicht zusammen wohnen zählt das ganz normale Umgangsrecht als wären wir gar kein Paar. Er möchte jetzt dass sie alle 2 Wochen bei ihm zu Haus ein Wochenende verbringt. Hat er Recht? Vielen Dank

von bienemaja75 am 24.10.2015, 05:45



Antwort auf: Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Hallo, Sie sich müssen sich erst einmal über den Status klar werden. Oder ist die Whg. in einem anderen Ort? So auf die Ferne kann ich das nicht beurteilen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Zunächst: Es gibt gar kein allgemeines ganz normales Umgangsrecht, das ist immer individuell und beruht auf Ansprachen zwischen den Eltern. Allerdings: warum sollte das Kind nicht beim Vater übernachten, auch öfter als jedes zweite Wochenende? Oder beruht euer Verhältnis nicht auf Gegenseitigkeit, sodass du und Kind auch jederzeit Zugang zu seiner Wohnung habt? PS: Wenn er "ganz normalen Umgang" hat, dann sollte er auch die Betreuung in den Schulferien zu 50% übernehmen, Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zahlen und alle weiteren elterlichen Pflichten erfüllen. Oder will er jetzt Rosinen picken?

von Pamo am 24.10.2015, 06:01



Antwort auf: Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Danke Pamo für die schnelle und ehrliche Antwort. "Rosinen picken" ist ein guter Gedankengang über den ich noch gar nicht nachgedacht hab. Er zahlt bis jetzt keinen Unterhalt und Umgang findet nur so statt wie es mit seiner Arbeit vereinbar ist. Dafür läuft der Papa mal Ein paar zusätzliches Paar Schuhe oder ähnliches. Für unsere Kleine finde ich es toll dass sie bei ihrem Papa schlafen kann. Und ich hab damit überhaupt keine Probleme. Unsere Tochter freut sich auch sehr darüber. Nur bin ich verunsichert was das rechtliche betrifft und ob er dann nicht doch Unterhalt zahlen müsste.

von bienemaja75 am 24.10.2015, 08:03



Antwort auf: Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Mal ein paar Schuhe ? Ansonsten zahlst Du alles alleine und fütterst ihn durch wenn er bei Euch ist ? Entschuldige die Frage, er aber möchte dass das Kind bei ihm schläft und Du dann Zuhause bleibst ? Wo genau ist da Eure Beziehung? Die würde ich noch einmal ganz genau überdenken. Freue Dich über freie Wochenenden ab und an, wer weiß ob er das alle zwei Wochen überhaupt durchzieht und mehr Euros in der Tasche. An Deiner Stelle würde ich diese Steilvorlage nutzen. Lächeln, hm sagen dass das eine gute Idee von ihm ist das mal ordentlich zu klären, Du machst gleich Montag einen Termin beim Jugendamt aus, wo ihr sein Umgangsrecht schriftlich festmacht und er möge bitte seine Gehaltsnachweise mitbringen, damit er gleich den Titel für den Unterhalt unterschreiben kann. Dann ist alles ordentlich geklärt. An seiner Reaktion wirst Du erkennen wie sehr er unter Dir und dem Kind steht. Und dann marschiert ihr entweder gemeinsam zum Jugendamt oder Du alleine. Mein Gefühl sagt mir leider dass Eure Beziehung dann zuende ist, wenn er seine Pflichten erfüllen soll.

von Sternenschnuppe am 24.10.2015, 09:25



Antwort auf: Gilt das Umgangsrecht bei Eltern die ein Paar sind aber nicht zusammen wohnen?

Umgang und Unterhalt sind Rechte des Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt - das ist also eine Sache zwischen Kind und Vater. Welches Verhältnis die jeweiligen Eltern untereinander haben - ob sie sich herzlich lieben oder herzlich hassen oder irgendwas dazwischen - hat damit gar nichts zu tun. Ich vermute allerdings, daß auch die allerherzlichste Liebe schnell vorbei ist, wenn man anfangen muß, diese Dinge vor Gericht zu klären.

von Strudelteigteilchen am 24.10.2015, 10:33



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