Hallo,
Meine Lebensgefährtin erhält mon. einen Nettolohn von ca. 1.100€
bei ca 21 Arbeitstagen entspricht das einem Arbeitstäglichen netto von ca.
52,38€. Das externe Lohnbüro teilt den Lohn aber durch Kalendertage (30/31), so dass der Nettolohn dementsprechend gering ausfällt. Die Krankenkasse zahlt aber nur für Arbeitstage (Mo-Fr) aus. Besipiel:
für zwei Tage wurde durch das Lohnbüro ein Ausfall i.H.v 99,08 (brutto) und 59,39(netto) gemeldet. Hiervon zieht die Krankenkasse jedoch noch Versicherungsbeiträge ab, Letztendlich erhält Sie von der Krankenkasse ca. 23€ pro Tag.
Ich hoffe, Sie können hierzu etwas schreiben.
Im Voraus dankend, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
FK
von
winz8@gmx.net
am 24.03.2016, 09:48
Antwort auf:
Gibt es Grundsätze für die Berechnung des Verdienstausfalls
Hallo,
in welchem Zusammenhang?
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2016
Antwort auf:
Gibt es Grundsätze für die Berechnung des Verdienstausfalls
Um was geht es denn? Um den Verdienstausfall bei Kind-Krank-Tagen? Wäre wichtig zu wissen.....
Wenn ja, dann ist das schon richtig so, bei uns wird das auch so gemacht. Schließlich zahlt der AG ja die anderen Tage. Wenn zum Beispiel ein Monat 30 Tage hat und zwei Kind-Krank-Tage genommen wurden, dann zahlt der AG 28 Tage (Bruttolohn geteilt durch 30 mal 28) normal aus, die beiden restlichen Tage werden von der KK ersetzt.
Was die Höhe der Beträge angeht, mußt Du irgendwo einen Rechenfehler drin haben, oder warum ist das von Dir berechnete Tages-Netto bei arbeitstäglicher Berechnung niedriger als bei der kalendertäglichen Berechnung des Lohnbüros? Und warum beschwerst Du Dich darüber, daß die Berechnung des Lohnbüros niedriger ausfällt - tut sie doch nicht?
von
Strudelteigteilchen
am 24.03.2016, 11:09