Hallo Frau Bader :)
Generell ist es ja so, dass Teilzeit in Elternzeit innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung abgelehnt werden kann.
Wie verhält es sich, wenn innerhalb von vier Wochen keine Ablehnung kommt? Im Netz habe ich nur gefunden, dass während der Elternzeit dann "keine automatische Zustimmung" angenommen wird. Was passiert denn dann, wenn man innerhalb der vier Wochen gar keine Entscheidung erhält?
Viele Grüße
Steffi
von
SteffiS2612
am 04.11.2013, 21:40
Antwort auf:
Genehmigung Teilzeit in Elternzeit bis wann?
Hallo,
Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG; vielmehr muss der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2013
Antwort auf:
Genehmigung Teilzeit in Elternzeit bis wann?
Hallo :)
Ich hatte Dich mal in der Mitgliedersuche gesucht, aber leider nicht gefunden! Der Grund war, dass ich mich bei Dir für Deine Informationen und Deine Antworten bedanken wollte!!! Du hilfst hier auch ganz schön weiter!!! Vielen herzlichen Dank dafür :)
Viele Grüße
Steffi
von
SteffiS2612
am 04.11.2013, 21:41
Antwort auf:
Genehmigung Teilzeit in Elternzeit bis wann?
Hallo Frau Bader
Mir fällt gerade noch was ein...
Wie verhält es sich, wenn man telefonisch schon die Teilzeit angesprochen hat, diese direkt im Anschluss an das Telefonat schriftlich (per Mail) beantragt hat, die Person jedoch direkt danach in Urlaub war, bis letzte Woche Mittwoch...
Die vier Wochen nach dem Antrag wären nämlich diesen Mittwoch um...
Was bedeutet dies nun für mich? Habe ich gute Chancen, mit dem Antrag durchzukommen, weil die Ablehnung nicht kam???
Viele Grüße
Steffi
von
SteffiS2612
am 04.11.2013, 22:23