Hallo Fr Bader, unsere Tochter wurde am 15 Juno 2012 geboren - meine Frau ist derzeit in Elternzeit und bezieht Elterngeld. Ich plane für den 12+13 Lebensmonat (15 mai bis 14 Juli) 2 Monate Elternzeit zu nehmen - Elterngeldantrag wurde bereits bewilligt ebenso die Elternzeit - beide Zeiträume sind identisch und entsprechen den Lebensmonaten. Hier meine Frage: Voraussichtlich wird mein Arbeitgeber mir Ende Mai 2013 das Gehalt für die vom 1 Mai bis 14 Mai geleistete Arbeitszeit auszahlen - Die Zahlung fällt also in den Bezugszeitraum des Elterngeldes - Kommt es dadurch zu einer Anrechnung auf selbiges und einer entsprechenden Reduzierung? Sinn der Elternzeit während der Lebensmonate war originär dies abzuwenden? Wie verfahren die Elterngeldstellen in solchem Fall? Vielen Dank, Mit bestem Gruß Peter Groerner
von luapg am 22.01.2013, 22:34