Guten Tag Frau Bader,
falls mir mein Frauenarzt nach der ersten Untersuchung wegen meiner Vorerkrankungen ein individuelles Beschäftigungsverbot auferlegen sollte, wie berechnet sich mein weitergezahltes Gehalt, wenn ich noch bis 31.03. als Teilzeitkraft (60%) gearbeitet habe, danach aber wieder als Vollzeit (100%)? Gilt dann auch die 3 Monatsregel oder bekomme ich mein Vollzeitgehalt?
Viele Grüße
MiRu
von
Mirunamar
am 10.04.2013, 16:13
Antwort auf:
Gehaltsberechnung nach Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn Sie Vorerkrankungen haben, wird er Ihnen kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung aussprechen. Denn es liegt dann ja nicht am Arbeitsplatz.
Sollte er ein Beschäftigungsverbot erteilen, bekommen Sie das, was Sie ohne Beschäftigungverbot erhalten würden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2013
Antwort auf:
Gehaltsberechnung nach Beschäftigungsverbot
Dann gibts ab 1.4. das Vollzeitgehalt!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.04.2013, 18:37