Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit und habe nun die Möglichkeit im März in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber anzufangen (vorher Vollzeit). Alternativ könnte ich noch das 3 Jahr Elternzeit anhängen und in Teilzeit in Elternzeit einsteigen. Meine Frage wäre nun, wenn ich währen der Teilzeit in Elternzeit wieder schwanger werden würde, bekomme ich dann nochmals den vollen Zuschuss aufs Mutterschaftsgeld (bezogen auf meinen VZ- Arbeitsvertrag vor der 1. Schwangerschaft) oder auf meinen dann aktuellen TZ Vertrag? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, DG
von dani197911 am 04.07.2016, 13:14