Guten Tag, am 04.04.2018 ist der voraussichtliche Entbindungstermin für mein 2. Kind (Mutterschutz ab 21.02.2018). Ich befinde mich noch bis zum 23.04.2018 in Elternzeit für mein 1. Kind. Bei meinem Haupt-Arbeitgeber 1 bin ich auf 450 € Basis angestellt. Nebenbei befinde ich mich außerdem in einem Nebenjob (Teilzeit 30%, netto ca. 500 €) bei einem anderen Arbeitgeber 2. Nun habe ich einige Fragen hierzu: 1. Muss ich die Elternzeit für Kind 1 zu Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 beenden? 2. Wie/ab wann und wie lange kann ich Elternzeit für Kind 2 beantragen? 3. Erhalte ich wieder Mutterschutzgeld von meinem Hauptarbeitgeber (auf Basis der Vollzeit-Anstellung vor Elternzeit Kind 1)? 4. Wie wird das Elterngeld für Kind 2 berechnet? 5. Ist eine Kündigung der 450 € Stelle meinerseits erforderlich? 6. Ist eine Kündigung bei Arbeitgeber 2 erforderlich? Vielen Dank für Ihre Antwort! Schöne Grüße Simone
von SimoneNeu am 25.10.2017, 09:29