Hallo Frau Bader, Ich habe vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich noch 24 Tage Resturlaub. Wenn ich jetzt nach der Elternzeit Teilzeit (20 Stunden, statt 40- jeweils 5 Tage die Woche!) beim gleich Ag weiterarbeite wie ist das dann mit dem Urlaub. Habe ich dann quasi 24 Tage frei oder 48 Tage? Ich meine der Urlansanspruch ist ja entstanden als ich 40 Stunden gearbeitet habe und wenn ich nun nur 20 Stunde arbeite würde ich dem Ag ja die Hälfte schenken und der Urlaub hätte eine ganz andere Wertigkeit. Im Netz finde ich verschiedene Meinungen. Wenn ich ihn auszahlen lassen würde, würde man ja auch vom Vollzeit- Brutto ausgehen. LG
Mitglied inaktiv - 01.11.2012, 14:24