Hallo Frau Bader,
Ich hoffe Sie können mir helfen den richtigen Zeitpunkt für unser zweites Kind zu finden.
Mein Sohn ist am 30.7.2015 geboren und ich habe 2 Jahre EZ genommen, die endet also am 29.7.17
Meine Situation ist folgende:
Ab 30.07.17 würde ich also wieder arbeiten. Jedoch hat mein AG einen Aufhebungsvertrag mit betrachtlicher Abfindungssumme angeboten, den ich gern annehmen möchte. Damit würde mein Angestelltenverhältnis zu Ultimo 2017 enden (ein 2. Kind würde mit einem extra Betrag berücksichtigt werden, sollte es noch in dieser Zeit geboren werden).
Faktisch bekäme ich nach Ablauf der jetzigen Elternzeit dann 5 Monate Gehalt, würde aber freigestellt sein.
Ich bin also nicht sicher, ob ich es direkt darauf ankommen lassen "kann" weil evtl mit dem selben Satz gerechnet würde wie bei meiner ersten SS (ist es so?), oder erst so, dass diese 5 Monate volles Gehalt in die "letzten 12 Monate vor Geburt" fallen würden?
Zusätzlich würde das Gehalt dann wegfallen, wenn ich ja nicht arbeiten würde, oder einfach keine EZ mehr beantragen aufgrund der ohnehin geplanten Freistellung? Aber dann würde ich kein EG beantragen können...?
Zusätzlich wäre ich zu Beginn 2018 auch arbeitslos.
Können Sie mir helfen?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Felipemama
von
Felipemama
am 26.09.2016, 12:20
Antwort auf:
Finanziell beste Zeitpunkt für das 2. Kind
Hallo,
jeden Monat, den Sie vor der geburt arbeiten, erhöht sich Ihr EG. Die Einmalzahlung spielt keine Rolle
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2016
Antwort auf:
Finanziell beste Zeitpunkt für das 2. Kind
Naja, wenn Du 5 Monate Gehalt bekommst, dann bekommst du mehr Elterngeld. Aktuell ist es so, das jeder Monat den Du nach dem ersten Geburtstag deine jetzigen Kindes kein Einkommen hast, mit 0 € in die Berechnung des neuen Elterngeldes fließen. Da ist es auch egal ob Du zwei Jahre EZ gemeldet hast und(oder das Elterngeld über 2 Jahre Dir auszahlen läßt. Heißt, spätestens wenn dein erstes Kind 2 Jahre wird, hast Du 12 Monate kein Einkommen gehabt und damit nur noch den Mindestsatz von 300 €. Sollte der neue Mutterschutz von Kind 2 dann erst 5 Monate nach Ende der EZ1 liegen, hast Du wenigstens 5 Monate Einkommen und nur 7 Monate Nullrunde.
Zudem, ohne AG keine Elternzeit - bei wem willst Du die melden? Sprich spätestens wenn das Elterngeld ausläuft musst Du dich selbst um eine Krankenversicherung kümmern. oder schauen ob du in die Familienversicherung Deines Ehemannes kannst. ALG1 - wodurch Du auch krankenversicherst wärst, bekommst du nur mit nachgewiesenere Kinderbetreuung. Unterschreibst Du aber einen Aufhebungsvertrag, dann gibt es beim ALG1 mit Sicherheit eine Sperre. Immerhin verzichtest Du freiwillig auf Deinen Arbeitsplatz.
Mitglied inaktiv - 26.09.2016, 18:15