Hallo Frau Bader, wenn jemand im neuen Jahr anfängt in Elternzeit in Teilzeit mit Stundennachweis zu arbeiten, erhält er dann an Neujahr Gehalt, wenn das Jahr wie in diesem Jahr mit dem Feiertag beginnt? Nach meinem Verständnis berechnet sich das Gehalt an Feiertagen ja eigentlich aus dem Durchschnitt der vorhergehenden 13 Wochen. Danke für Ihre Antwort!
von MiriT am 29.01.2015, 17:50