Liebe Frau Bader, ich kehre im März in Teilzeit zurück in meinen unbefristeten Job. Der entsprechende Vertrag über die Teilzeit in Elternzeit soll auf Wunsch der Personalabteilung befristet werden auf den letzten Tag vor dem Mutterschutzbeginn für meine erneute Schwangerschaft. Mein Mutterschutz beginnt am Freitag den 4. Juli. Sollte nicht das Ende der Elternzeit als Fristende genannt werden und der Teilzeitvertrag automatisch durchbdrn Mutterschutz enden? Ist dies eine zulässige und gängige Befristung? Und was geschieht durch die Befristung mit meinem Lohnersatz während des Mutterschutzes? Am Tag des MuSchu-Beginns wäre ich ja dann wieder wie heute ohne Teilzeitvertrag. Und gilt auch für mich unabhängig von dieser Befristung der Rat, die Elternzeit am Tag vor dem MuSchu, also 3. Juli zu beenden? Erhalte ich in dieser Konstellation 100% meines Vollzeitgehaltes, 40% meines VZ-Gehaltes wegen der Teilzeit zwischendurch oder 0% Lohnersatz? Vielen Dank für Ihre Antwort! Beste Grüße Phase 6
von Phase 6 am 28.01.2014, 16:12