Habe im Oktober 2012 meine Tochter zur Welt gebracht. Zu Hause bleibe ich bis Ende Dezember 2013 und bekomme in dieser Zeit Elterngeld, ab Januar 2014 würde ich wieder arbeiten gehen.
Meine Tochter ist jetzt 9 Monate alt und ich bin wieder schwanger :-)
Voraussichtlicher Geburtstermin ist Anfang März 2014 und Mutterschutz beginnt ab Ende Januar 2014.
Gehe daher nur 4 Wochen arbeiten.
Hätte jetzt gern gewusst wie sich das neue Elterngeld dann berechnet oder bekomme ich dann keins?
von
Mietze
am 18.07.2013, 14:36
Antwort auf:
Erneut Schwanger in der Elternzeit
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.07.2013